Klimaneutrale Produktion: Unternehmen können sich für Förderung bewerben
Unternehmen aus besonders energieintensiven Branchen sollen sich nach dem Willen von Wirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck (Grüne) bald um sogenannte „Klimaschutzverträge“ bewerben können. Interessenten an der staatlichen Förderung können sich ab heute, 06.06.2023, zwei Monate lang am Vorbereitungsverfahren beteiligen. Das teilte das Ministerium am Montag in Berlin mit. Die Teilnahme am Vorverfahren sei die Voraussetzung für eine spätere Teilnahme am Ausschreibungsverfahren, bei dem Unternehmen ihre Projekte einreichen können. Die entsprechenden Formulare (siehe unten) müssen vor Ablauf des 7. August 2023 eingereicht werden.
Eine erste Ausschreibung soll noch in diesem Jahr erfolgen.
Was ist ein Klimaschutzvertrag?
Bei einem Klimaschutzvertrag garantiert der Staat dem jeweiligen Unternehmen eine Ausgleichszahlung, die es für die höheren Kosten einer klimafreundlicheren Produktion entschädigt. Darüber hinaus soll das Unternehmen gegen Unwägbarkeiten, zum Beispiel die Preisentwicklung für Wasserstoff, abgesichert werden. Adressaten sind energieintensive Wirtschaftszweige wie die Stahl-, Zement-, Papier- oder Glasindustrie. Klimaschutzverträge werden auch im Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP als mögliches Instrument genannt.
Vorausgesetzt wird die Nutzung von 100 Prozent Ökostrom und ein bisheriger Ausstoß von zehn Kilotonnen CO₂ pro Jahr und Unternehmen. Damit richteten sich die Klimaschutzverträge auch an den energieintensiven Mittelstand und nicht nur an die ganz großen Unternehmen, sagte Habeck. Ziel sei es, die Treibhausgasemissionen in der Industrie deutlich zu senken und gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen in Deutschland zu erhalten. Der Wirtschaftsminister betonte: „Wir wollen eine CO₂-Reduktion und gleichzeitig eine intakte Industrie in Europa haben.“
„Günstigstes Gebot zuerst, bis das Geld alle ist“
Zunächst sei ein mittlerer zweistelliger Milliardenbetrag vorgesehen, sagte Habeck. Das spätere Bieterverfahren verlaufe Habeck zufolge nach dem Prinzip „Günstigstes Gebot zuerst, bis das Geld alle ist.“. Ziel des Auktionsverfahrens sei es, die Unternehmen zu fördern, die die Umstellung der Produktion zu den geringsten Kosten erreichen wollen. Von der Entwicklung neuer, klimafreundlicherer Produktionstechniken profitierten am Ende alle. „Wir schätzen, dass bis 2045 die eingesparte Menge an CO₂ 350 Megatonnen betragen wird. Das ist ungefähr ein Drittel des Sektorziels in der Industrie nur durch dieses Instrument“, sagte Habeck. Deutschland sei Vorreiter für diese Form der unbürokratischen Förderung, die bisher nur die Niederlande erprobt hätten.
Allerdings gibt es zwei entscheidende Voraussetzungen: Zum einen müsse die EU-Kommission den Plänen zustimmen, denn bei staatlicher Industrieförderung stelle sich immer die Frage nach möglichen Wettbewerbsverzerrungen in Europa. Habeck sagte dazu, es gebe eine grundsätzliche Zustimmung der Brüsseler Behörde, weitere offene Fragen müssten im Verfahren geklärt werden. Und zweitens muss das Geld im Bundeshaushalt bereitgestellt werden, der aber noch nicht beschlossen ist.
Vorverfahren Klimaschutzverträge: Wo finde ich die Formulare?
Weitere Informationen sowie die auszufüllenden Formulare finden Sie auf der Info-Seite des BMWK zum vorbereitenden Verfahren des Förderprogramms Klimaschutzverträge.
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