Zoll bestreitet Ausspähen deutscher Steuersünder
"Das weisen wir als vollkommen absurd zurück", sagte der Sprecher des Hauptzollamtes Koblenz am Montag. In einer Erklärung wirft die Kölner Rechtsanwaltskanzlei Streck Mack Schwedhelm den Behörden vor, Deutsche bei Bankbesuchen in Luxemburg auszuspionieren. "Wir beobachten, dass die Fälle von Zugriffen im deutschen Grenzgebiet in den vergangenen Wochen enorm zugenommen haben", sagte Steuerexperte Burkhard Binnewies von der Kanzlei.
Dies könne kein Zufall sein, gezielte Kontrollen seien nur möglich, wenn es auch gezielte Informationen gebe. Es dränge sich der Verdacht auf, dass Steuerfahnder die Autokennzeichen von Bankkunden in Luxemburg notierten und an mobile Ermittlungseinheiten nach Deutschland übermittelten, heißt es in der Erklärung. Anders sei die hohe Trefferquote des Zolls kaum zu erklären, sagte Binnewies.
Der Zoll-Sprecher dementierte: "Wir dürfen nicht im Ausland ermitteln und tun es auch nicht", sagte er. Zudem habe sich die Zahl der Bargeld-Kontrollen nicht erhöht. Es liege an "der Erfahrung und dem Fingerspitzengefühl der Zollbeamten", wenn sie bei Kontrollen Menschen stoppten, die unangemeldet mehr als 10.000 EUR nach Deutschland einführten.
-
Abgabefristen für die Steuererklärungen 2019 bis 2025
6.766
-
Umsatzsteuer 2026: Wichtige Änderungen im Überblick
5.078
-
Begünstigte Versicherungsverträge vor dem 1.1.2005 in Rentenform
1.9802
-
Vorauszahlung von privaten Krankenversicherungsbeiträgen als Steuersparmodell
1.95525
-
Pflichtangaben für Kleinbetragsrechnungen
1.451
-
Anschaffungsnahe Herstellungskosten bei Gebäuden
1.075
-
Feststellung des Grades der Behinderung für zurückliegende Zeiträume
1.003
-
Unterhaltsleistungen an über 25 Jahre alte studierende Kinder
97313
-
Pflege-Pauschbetrag für selbst Pflegende
882
-
Fallstricke bei der Erbschaftsteuerbefreiung des Familienheims
850
-
Umsatzsteuer 2026: Wichtige Änderungen im Überblick
19.12.2025
-
Unternehmensrestrukturierungen während Corona-Hilfe-Schlussabrechnungen
17.12.2025
-
Coronahilfe Profisport wird grundsätzlich in Frage gestellt
10.12.2025
-
EU-Beihilferecht als Rückforderungsgrund bei Corona-Wirtschaftshilfen
03.12.2025
-
Übernahmeverpflichtung zur Durchführung von Modernisierungsmaßnahmen
03.12.2025
-
Gesundheitstraining ein geldwerter Vorteil oder steuerfrei?
28.11.2025
-
Erste Tätigkeitsstätte eines Piloten erneut auf dem Prüfstand
28.11.2025
-
Kindergeld für arbeitssuchende dauerhaft erkrankte Kinder
27.11.2025
-
Auslandsumsätze bei November- und Dezemberhilfe in der Schlussabrechnung
26.11.2025
-
VG Gelsenkirchen kippt FAQ-Stichtag bei Überbrückungshilfen
19.11.2025
Tue Nov 16 13:30:55 CET 2021 Tue Nov 16 13:30:55 CET 2021
Haufe Online Redaktion: Dieser Text wurde redaktionell gelöscht.
Tue Nov 16 13:30:41 CET 2021 Tue Nov 16 13:30:41 CET 2021
Haufe Online Redaktion: Dieser Text wurde redaktionell gelöscht.
Tue Nov 16 13:30:33 CET 2021 Tue Nov 16 13:30:33 CET 2021
Haufe Online Redaktion: Dieser Text wurde redaktionell gelöscht.
Tue Nov 16 13:30:23 CET 2021 Tue Nov 16 13:30:23 CET 2021
Haufe Online Redaktion: Dieser Text wurde redaktionell gelöscht.
André Liebig
Tue Aug 06 14:28:06 CEST 2013 Tue Aug 06 14:28:06 CEST 2013
Was würde gegen dieses Verfahren sprechen?
Wer Steuern hinterzieht muss dran glauben!
Der Zweck heiligt in diesem Fall die Mittel.
Otto-Normalverbraucher hat kein Konto in Luxemburg. Meinetwegen kann der Zoll dort eine Videoüberwachung machen und jeden filzen der in der Bank war und nach Deutschland zurück kommt.
HerrRossi
Tue Aug 06 15:24:16 CEST 2013 Tue Aug 06 15:24:16 CEST 2013
tja!! dann viel Spaß wenn es das nächste Mal an den Bodensee oder Konstanz geht. ich glaub es herrscht immer noch die Unschuldsvermutung. Aber warum nicht gleich die Auswertung der Videoüberwachung an eine Marketingagentur verkaufen. Otto-Normalverbraucher begrüßt es doch, gut und vielseitig beraten sowie informiert zu werden; Staatskosten wären auch somit niedriger!
PS: Nicht jeder, der nach Thailand fliegt, will dort in nen Pfuff ;)