Erbschaftsteuer im internationalen Vergleich
Wie der Sonderstudie zum Länderindex Familienunternehmen des Wirtschaftsforschungsinstituts ZEW – Leibniz Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung in Mannheim zu entnehmen ist, erheben den 33 betrachteten Ländern erheben 14 Länder keine Erbschaftsteuer. Weitere 12 Länder stellen Erbvorgänge an Ehegatten und gegebenenfalls auch Kinder von der Steuer frei. Insgesamt 11 Länder sehen Vergünstigungen für das Erben von Unternehmen im Allgemeinen oder speziell von Familienunternehmen vor. In 17 von den 19 Ländern mit Erbschaftsteuer werden Zahlungserleichterungen (Stundung oder Ratenzahlung) gewährt. Unrersucht wurden fast alle EU-Staaten sowie ausgewählte weitere Länder, etwa die USA, Indien und Japan.
Internationaler Vergleich der Regelungen
Ein internationaler Vergleich der Erbschaftssteuerregelungen liegt laut Mitteilung der Stiftung Familienunternehmen nur hier erstmals in dieser Stringenz und diesem Umfang vor, und zwar basierend auf einem am ZEW entwickelten Simulationsmodell. Hintergrund sei die intensive Debatte zur Rolle der Erbschaftsteuer im Steuersystem und zu ihrer Ausgestaltung. Dabei gehe es zum einen um die Erzielung von Steuereinnahmen angesichts von Engpässen in den Länderhaushalten, zum anderen um Vorstellungen von einer gerechten Vermögensverteilung.
Anteil der Erbschaftsteuer am Gesamtsteueraufkommen
Der Anteil der Erbschaftsteuer am Gesamtsteueraufkommen seien Deutschland in den vergangenen 20 Jahren zwar kräftig gestiegen, habe zuletzt aber nur 1,1 Prozent betragen. Das sei allerdings immer noch doppelt so viel wie im OECD-Durchschnitt. In einem Großteil der betrachteten Länder habe die Steuer an Relevanz verloren oder sei abgeschafft worden.
Aufgrund der demografischen Entwicklung und der Vermögenswertentwicklung rechnen Experten in Deutschland mit einer Verdoppelung des deutschen Erbschaftsteueraufkommens auf bis zu 14,6 Mrd. EUR bis 2050. Das damit zu besteuernde Volumen an Erbschaften schätzen sie auf 290 Mrd. EUR.
Beitrag zu Senkung der Vermögensungleichheit?
Das Forscher-Team des ZEW geht davon aus, dass Erbschaftsteuern langfristig zur Senkung der absoluten Vermögensungleichheit beitragen können. Dabei sei allerdings zu beachten, dass eine Erbschaftsteuer das Verhalten der Wirtschaftssubjekte beeinflusst, also zum Beispiel die Investitionsneigung der Gesellschafter von Unternehmen, die Bereitschaft ihrer Ehegatten oder Kinder zur Unternehmensnachfolge oder die Entscheidung für einen Unternehmensverkauf. Die Belastung mit der Erbschaftsteuer könne sich so mittelbar auf Beschäftigung, Löhne oder auf Einnahmen anderer Steuerarten auswirken.
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