Agenda für Straffung und Vereinfachung der Steuervorschriften
Die Schlussfolgerungen enthalten die Ansichten des Rates sowie Leitlinien zu möglichen künftigen Initiativen im Bereich der Besteuerung, mit denen die Wettbewerbsfähigkeit der EU verbessert und der Verwaltungs-, Regelungs- und Meldeaufwand verringert werden sollen.
Vier Grundsätze für Steuerinitiativen
In den Schlussfolgerungen wird unter anderem eine Überprüfung des bestehenden EU-Rechtsrahmens im Steuerbereich gefordert. Sie soll auf vier Grundsätzen beruhen, die auch für aktuelle und künftige Steuerinitiativen gelten sollten:
- Verringerung des Melde-, Verwaltungs- und Befolgungsaufwands für die Verwaltungen der Mitgliedstaaten und Steuerpflichtige,
- Abschaffung veralteter und sich überschneidender Steuervorschriften, und gegebenenfalls,
- Erhöhung der Klarheit des Steuerrechts,
- Straffung und Verbesserung der Anwendung von Vorschriften, Verfahren und Meldepflichten im Steuerbereich.
In den Schlussfolgerungen wird eine gründliche Analyse des EU-Rechtsrahmens und eine klare Festlegung seines Anwendungsbereichs und Anwendungszeitraums gefordert.
Zunächst könnte dieser Prozess eine Überprüfung der bestehenden Richtlinie über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung, insbesondere in Bezug auf meldepflichtige grenzüberschreitende Gestaltungen, und der Richtlinie des Rates mit Vorschriften zur Bekämpfung von Steuervermeidungspraktiken mit unmittelbaren Auswirkungen auf das Funktionieren des Binnenmarkts umfassen. Ferner sollte er eine Überprüfung der gesamten EU-Rechtsvorschriften im Steuerbereich, einschließlich der indirekten Besteuerung, beinhalten.
Der Rat ersucht die Kommission, Konsultationen mit den einschlägigen Interessenträgern zu führen und vor Ende Herbst 2025 einen operativen, pragmatischen und ehrgeizigen Aktionsplan mit einem realistischen Zeitplan und einem Fahrplan der beabsichtigten Arbeit einzuführen.
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Abgabefristen für die Steuererklärungen 2019 bis 2025
1.637
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Begünstigte Versicherungsverträge vor dem 1.1.2005 in Rentenform
1.3172
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Unterhaltsleistungen an über 25 Jahre alte studierende Kinder
77016
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Neuregelung des häuslichen Arbeitszimmers und der Pauschalen ab VZ 2023
730
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Pflichtangaben für Kleinbetragsrechnungen
597
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Neue Bagatellgrenzen für betrieblich genutzte Grundstücksteile
5492
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Feststellung des Grades der Behinderung für zurückliegende Zeiträume
524
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Schätzung des Arbeitslohns bei Handwerkerleistungen
508
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Behinderten-Pauschbetrag auch bei Pflegegrad 4 oder 5
463
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Atypische Kapitalauszahlung aus einer betrieblichen Altersversorgung
411
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72 % der Rentenleistungen im Jahr 2025 waren einkommensteuerpflichtig
05.08.2026
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Schlussabrechnung versäumt: VG Düsseldorf bestätigt volle Rückforderung
05.08.2026
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Werklieferung oder Werkleistung bei Verwendung selbst beschaffter Stoffe
31.07.2026
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Neue Fixkosten: VG Würzburg übernimmt die NRW-Linie zum 30.6.2022
29.07.2026
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Zinsabgrenzung bei Anleihen: Stückzinsen richtig erfassen
29.07.2026
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Internationales Steuerrecht – Einstieg in ein anspruchsvolles Beratungsgebiet
28.07.2026
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Fernlehrgang als Berufsausbildung im Kindergeldrecht
27.07.2026
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Insolvenz in der Überbrückungshilfe: Kein Anspruch auf Auszahlung
22.07.2026
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Überbrückungshilfen: Wenn die Haupterwerbsgrenze zur Rückforderung führt
15.07.2026
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Unzuverlässigkeit bei einem Corona-Hilfspaket gefährdet alle Förderungen
08.07.2026