Agenda für Straffung und Vereinfachung der Steuervorschriften
Die Schlussfolgerungen enthalten die Ansichten des Rates sowie Leitlinien zu möglichen künftigen Initiativen im Bereich der Besteuerung, mit denen die Wettbewerbsfähigkeit der EU verbessert und der Verwaltungs-, Regelungs- und Meldeaufwand verringert werden sollen.
Vier Grundsätze für Steuerinitiativen
In den Schlussfolgerungen wird unter anderem eine Überprüfung des bestehenden EU-Rechtsrahmens im Steuerbereich gefordert. Sie soll auf vier Grundsätzen beruhen, die auch für aktuelle und künftige Steuerinitiativen gelten sollten:
- Verringerung des Melde-, Verwaltungs- und Befolgungsaufwands für die Verwaltungen der Mitgliedstaaten und Steuerpflichtige,
- Abschaffung veralteter und sich überschneidender Steuervorschriften, und gegebenenfalls,
- Erhöhung der Klarheit des Steuerrechts,
- Straffung und Verbesserung der Anwendung von Vorschriften, Verfahren und Meldepflichten im Steuerbereich.
In den Schlussfolgerungen wird eine gründliche Analyse des EU-Rechtsrahmens und eine klare Festlegung seines Anwendungsbereichs und Anwendungszeitraums gefordert.
Zunächst könnte dieser Prozess eine Überprüfung der bestehenden Richtlinie über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung, insbesondere in Bezug auf meldepflichtige grenzüberschreitende Gestaltungen, und der Richtlinie des Rates mit Vorschriften zur Bekämpfung von Steuervermeidungspraktiken mit unmittelbaren Auswirkungen auf das Funktionieren des Binnenmarkts umfassen. Ferner sollte er eine Überprüfung der gesamten EU-Rechtsvorschriften im Steuerbereich, einschließlich der indirekten Besteuerung, beinhalten.
Der Rat ersucht die Kommission, Konsultationen mit den einschlägigen Interessenträgern zu führen und vor Ende Herbst 2025 einen operativen, pragmatischen und ehrgeizigen Aktionsplan mit einem realistischen Zeitplan und einem Fahrplan der beabsichtigten Arbeit einzuführen.
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Abgabefristen für die Steuererklärungen 2019 bis 2025
4.867
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1.1812
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Umsatzsteuer 2026: Wichtige Änderungen im Überblick
1.060
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Neuregelung des häuslichen Arbeitszimmers und der Pauschalen ab VZ 2023
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Unterhaltsleistungen an über 25 Jahre alte studierende Kinder
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Pflichtangaben für Kleinbetragsrechnungen
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Anschaffungsnahe Herstellungskosten bei Gebäuden
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Behinderten-Pauschbetrag auch bei Pflegegrad 4 oder 5
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Fallstricke bei der Erbschaftsteuerbefreiung des Familienheims
578
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Baden-Württemberg erstattet rechtswidrige Rückforderungen von Corona-Soforthilfen
01.04.2026
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Verspätungszuschlag zur Feststellungserklärung
01.04.2026
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Bekanntgabe von Verwaltungsakten
01.04.2026
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Erklärungspflicht
01.04.2026
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Einspruchs- und Klagebefugnis
01.04.2026
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Hintergrund: MoPeG-Anpassungen
01.04.2026
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Begünstigte Versicherungsverträge vor dem 1.1.2005 in Rentenform
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Verspätungszuschläge bei gesetzlich verlängerter Abgabefrist
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Seminar zur Immobilienverwaltung und steuerlichen Optimierung
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