Rechnungserstellung und Steuersatzsenkung bei Steuerberatern

Durch das Zweite Corona-Steuerhilfegesetz (BGBl 2020 I S. 1512) wurde der Umsatzsteuersatz vom 1.7.2020 bis 31.12.2020 von 19 % auf 16 % bzw. von 7 % auf 5 % abgesenkt. Die Finanzverwaltung hat bereits reagiert und in einem umfangreichen finalen BMF-Schreiben zur befristeten Senkung der Umsatzsteuersätze Stellung bezogen (BMF, Schreiben v. 30.6.2020, III C 2 - S 7030/20/10009 :004).
Auswirkungen auf Steuerberater-Rechnungen
Nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) wird die Vergütung des Steuerberaters fällig, wenn der Auftrag erledigt oder die Angelegenheit beendigt ist (vgl. § 7 StBVV). Der DStV nimmt in einer Mitteilung v. 07.07.2020 zu den Auswirkungen der befristeten Steuersatzsenkung Stellung. Nachfolgend haben wir die wichtigsten Aussagen für Sie zusammengefasst:
Einzelaufträge
Beispiele: Anfertigung von Steuererklärungen (§ 24 StBVV), Aufstellung des Jahresabschlusses (§ 35 StBVV), Einlegen von Einsprüchen (§ 40 StBVV))
Wird der Auftrag während der Geltungsdauer der Steuersenkung (01.07.2020 – 31.12.2020) erledigt, ist der abgesenkte Umsatzsteuersatz von 16 % abzurechnen, ansonsten mit 19 %.
Dauermandate
Beispiele: laufende Finanz- und Lohnbuchführung, Lohnsteuer- oder Umsatzsteueranmeldungen
Dauerleistungen in Form einer sonstigen Leistung gelten an dem Tag als ausgeführt, an dem der vereinbarte Leistungszeitraum endet (vgl. BMF-Schreiben v. 30.6.2020, Rz. 24 mit Verweis auf Abschn. 13.1 Abs. 3 UStAE).
- Leistungszeitraum endet nach dem 30.06.2020 und vor dem 01.01.2021: 16 %
- Leistungszeitraum endet vor dem 01.07.2020 oder nach dem 31.12.2020: 19 %
Beispiel: Erstellung einer Jahresbuchführung für das Jahr 2020, bei der die Buchungen erst im Jahr 2021 erfolgen (z.B. Führen steuerlicher Aufzeichnungen nach § 33 StBVV für Kleinunternehmer oder Vermieter).
Hinweis: Diese Gruppen hätten zwar mangels Vorsteuerabzug einen Vorteil von einem abgesenkten Steuersatz. Ein (vorübergehender) Übergang zu monatlichen Buchführungsleistungen dürfte für sie aber i. d. R. unwirtschaftlich sein.
Dauermandate, die nicht als Gesamtleistung abgerechnet werden
Wird eine Dauerleistung nicht als Gesamtleistung, sondern für kürzere Zeitabschnitte (z. B. Vierteljahr, Kalendermonat) abgerechnet, liegen insoweit Teilleistungen vor (vgl. BMF-Schreiben v. 30.6.2020, Rz. 25). Buchführung ist eine nach wirtschaftlicher Betrachtung teilbare Leistung, für die ein Entgelt entweder ausdrücklich, regelmäßig zumindest aber konkludent vereinbart ist (vgl. Abschn. 13.4 UStAE).
Bei der Erbringung von Buchführungsleistungen (§ 33 StBVV) liegt der Zeitpunkt der Leistungsausführung etwa bei Vereinbarung einer monatlichen Vergütung mit Fertigstellung der jeweiligen Monatsbuchführung vor. I. d. R. liegt dieser Zeitpunkt im Folgemonat, sodass eine Rechnungsstellung regelmäßig zum jeweiligen Anfang des (Folge-)Monats in Betracht kommt.
- Fertigstellung 01.07.2020 – 31.12.2020: 16 % (z.B. Buchführungen Juni – November 2020, wenn jeweils im Folgemonat fertiggestellt)
- Fertigstellung außerhalb des Absenkungszeitraums: 19 % (z. B. Buchführungen Januar – Mai und Dezember 2020, wenn jeweils im Folgemonat fertiggestellt)
Pauschalvergütung
Auch bei Vereinbarung einer Pauschalvergütung (§ 14 StBVV) kommt es für die Ermittlung des geltenden Umsatzsteuersatzes auf den Zeitpunkt der Leistungsausführung für die abzurechnenden Tätigkeiten an. In einem weiteren Schritt muss das pauschal vereinbarte Honorar auf die einzelnen erbrachten Leistungen aufgeteilt werden (vgl. Abschn. 10.1 Abs. 11 UStAE). Dies kann nach der Rechtsprechung z. B. nach dem jeweils festgestellten zeitlichen Aufwand erfolgen.
-
Abgabefristen für die Steuererklärungen 2019 bis 2025
8.180
-
Begünstigte Versicherungsverträge vor dem 1.1.2005 in Rentenform
1.8922
-
Anschaffungsnahe Herstellungskosten bei Gebäuden
1.689
-
Pflege-Pauschbetrag für selbst Pflegende
1.427
-
Feststellung des Grades der Behinderung für zurückliegende Zeiträume
1.183
-
Pflichtangaben für Kleinbetragsrechnungen
1.127
-
Schätzung des Arbeitslohns bei Handwerkerleistungen
1.031
-
Umsatzsteuer 2025: Wichtige Änderungen im Überblick
9541
-
Wann Pflegekosten als außergewöhnliche Belastungen abziehbar sind
862
-
Wann sind Gartenarbeiten haushaltsnahe Dienstleistungen oder Handwerkerleistungen?
835
-
Gesellschafterdarlehen an vermögensverwaltende Personengesellschaft
13.06.2025
-
Überbrückungshilfe III & coronabedingter Umsatzeinbruch
11.06.2025
-
Bundesregelung Schadensausgleich: Verstärkte Nachfragen der Bewilligungsstellen
04.06.2025
-
Grundsätzliche Fragen zur Unternehmensnachfolge
28.05.2025
-
Corona-Hilfen: Haftungsabwehr für prüfende Dritte
28.05.2025
-
Zwangsauflösung einer § 6b-Rücklage durch Bilanzberichtigung
23.05.2025
-
Das Problem der EU-Grenzen bei der Bewertung coronabedingter Umsatzeinbrüche
21.05.2025
-
Nachträgliche Änderung des Veräußerungserlöses oder der Anschaffungskosten
20.05.2025
-
Begünstigte Versicherungsverträge vor dem 1.1.2005 in Rentenform
16.05.20252
-
Steuererstattung in der Insolvenz aufgrund von Vorauszahlungen bei Renteneinkünften
15.05.2025