Petition zu Steuererklärungsfristen unterstützen
Pressemitteilung des DStV:
Gerade zum Jahresende erfahren viele Steuerberatungskanzleien schmerzlich, wie sehr die Haltung der Finanzverwaltung, grundsätzlich keine Fristverlängerungen über den 31.12. des Folgejahres hinaus zu gewähren, in die Kanzleiorganisation eingreift. Eine Verbesserung dieser Situation haben auch nicht die gleich lautenden Ländererlasse vom 4.11.2011 über Steuererklärungsfristen vermocht.
Gegen diese Praxis wehrt sich nunmehr eine Kanzlei aus dem Verbandsbereich Köln mit einer Petition (Pet-ID 21259) „Verlängerung der Frist zur Abgabe der Steuererklärung für Selbständige“ beim Deutschen Bundestag. Die Eingabe ist für jedermann auf den Seiten des Petitionsausschusses nachzulesen und kann durch eine Mitzeichnung öffentlich unterstützt werden,
https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=details;petition=21259.
Eine derartige Unterstützung ist allerdings nur bis zum 12.1.2012 möglich.
Die Eingabe führt aus, dass Unternehmen und Selbstständige regelmäßig bereits durch die Veröffentlichung ihrer Jahresabschlüsse in ein enges Fristenkorsett von 12 Monaten eingebunden seien. Gleichzeitig seien die steuerlichen Rechtsvorschriften im Laufe der letzten Jahre stetig komplizierter geworden, so dass ihre Anwendung durch die Unternehmen und ihre Steuerberater mehr Zeit erfordere. Es bestehe ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen der Bearbeitungsdauer zur Erstellung einer Steuererklärung und dem Grad der Komplexität des dabei anzuwendenden Steuerrechts. Hinzu kämen in zunehmendem Maße noch die Vorweganforderungen der Finanzämter.
Daher, so das Petitum des Kollegen, "möge der Deutsche Bundestag beschließen, die Bundesregierung darum zu bitten, sich für eine Fristgewährung bei den jährlichen Steuererklärungen für Selbstständige und Unternehmen von 15 Monaten einzusetzen".
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