Mit der Steuerfahndung gegen Rockerbanden
Immer wieder verzweifeln die Behörden daran, Rockern schwere Straftaten nachzuweisen. Im Kampf gegen die Clubs gehen Polizei und Staatsanwaltschaft nun neue Wege, um Druck auszuüben. Inspiration hat ein Blick in die US-Kriminalgeschichte gebracht.
Ermittler nennen es intern die "Al Capone"-Strategie. Weil kriminellen Rockerbanden nur sehr schwer beizukommen ist, orientieren sich Polizei und Staatsanwaltschaft in Berlin derzeit an den großen Vorbildern der Kriminalgeschichte. In dem Fall am berüchtigtsten Verbrecher Amerikas, der in den goldenen 20er Jahren die Chicagoer Unterwelt kontrollierte. "Er ist am Ende nicht wegen Mordes ins Gefängnis gekommen, sondern wegen Steuerhinterziehung", sagt Berlins Innensenator Frank Henkel (CDU) und gibt damit eine Linie vor, die auch in anderen Bundesländern zunehmend Gefallen finden könnte.
Razzien, Kontrollen und Festnahmen - zuletzt war es in Berlin eher ruhig geworden im Kampf gegen Rocker. Doch im Hintergrund laufen die Drähte immer noch heiß - und das nicht nur bei Polizei und Staatsanwaltschaft. Das Strafrecht ist nicht mehr die einzige Waffe des Staates. "Jedes Vergehen der Rocker wird verfolgt", sagt Henkel. "Es ist wichtig, dass wir alle ihre Aktivitäten unter die Lupe nehmen und die ganze Palette des Gesetzes ausschöpfen."
Nach dem Verbot einer der mächtigsten und brutalsten Berliner Gruppen der Hells Angels Ende Mai sowie großangelegten Razzien auch bei anderen Clubs versuchen die Rocker derzeit, nicht groß aufzufallen. Es ist eine trügerische Ruhe. Im Untergrund gehen die Geschäfte weiter, noch schwieriger als sonst zu durchschauen. Drogen- und Waffenhandel, Prostitution, Gewalt, Erpressung oder Betrug sind nur einige der Delikte, die den Rockern zur Last gelegt werden. Nur hapert es oft an gerichtsfesten Beweisen. Denn in den Clubs gilt weltweit: Sprich nicht mit der Polizei. Auch Zeugen wird das unmissverständlich klar gemacht. Daran scheiterten in ganz Deutschland bereits Prozesse oder endeten zumindest für die Biker deutlich milder als von der Anklage gefordert.
Kriminalisten sprechen derzeit oft von einem "ganzheitlichen Ansatz". "Geschwächt werden können die Rocker nicht nur mit strafprozessualen Ansätzen", sagt ein hochrangiger Beamter des Berliner Landeskriminalamtes (LKA). Eine Anleitung dazu liefert die "Rahmenkonzeption", ein Strategiepapier von Bund und Ländern zur Rockerkriminalität. Vorgesehen ist darin die "Ausschöpfung aller rechtlichen und taktischen Möglichkeiten": etwa nach dem Steuer-, Verkehrs-, Gaststätten-, Gewerbe- oder Baurecht.
Könne ein Drogendeal nicht gerichtsfest nachgewiesen werden, müsse an den nächsten Schritt gedacht werden, sagt Henkel. "Sind die Gewinne aus Drogengeschäften versteuert oder nicht?"
Darum wurde die Zusammenarbeit mit Zoll und Steuerfahndung intensiviert. "Die Problematik der bandenmäßigen Kriminalität mit steuerstrafrechtlichem Bezug - auch in der Rockerszene - ist der Steuerverwaltung bekannt", heißt es. Möglich, dass künftig nicht Elitepolizisten sondern Finanzbeamte bei den Rockern anklopfen.
Die Polizei bemüht sich deshalb, vermeintlich legale Geschäftsstrukturen aufzudecken. Bei einer Razzia bei Mitgliedern der verbotenen Hells Angels Berlin City im August ging es nicht um Festnahmen, sondern darum, Vermögen sicherzustellen und Erkenntnisse über "Strukturen und Immobilien" zu gewinnen.
"Wie in der Organisierten Kriminalität üblich, versuchen auch Rocker ihr Kapital in die Legalität zu überführen - etwa in Bars, Tattoo-Studios oder Sicherheitsdiensten", sagt ein LKA-Beamter. Die Rahmenkonzeption rät zur Kooperation mit Gewerbe-, Ordnung- oder Gesundheitsämtern - etwa wenn es um die Hygiene in Tattoo-Studios oder die "Kontrolldichte" im Gastgewerbe geht.
Die Ermittler schauen vor dem Hintergrund besonders nach Skandinavien. In Dänemark, wo lange Zeit ein heftiger Rockerkrieg herrschte, kommt die "Al Capone"-Strategie nämlich schon länger erfolgreich zum Einsatz. Erst vor einigen Monaten wurden in Kopenhagen zwei Bandidos festgenommen. Verantworten müssen sie sich nun wegen Steuerbetrugs in Höhe von einer Million Euro.
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