BdSt begrüßt ELENA-Aus
Die Bundesregierung muss nun schnellstens für Rechtsklarheit sorgen und die Meldepflichten mit sofortiger Wirkung erlassen sowie alle gesammelten Arbeitnehmerdaten löschen.
Das ELENA-Aus bedeutet eine Entlastung kleinerer und mittlerer Betriebe von lästigen Meldepflichten. Die Meldepflichten der Arbeitgeber sind der Hauptkritikpunkt des BdSt. Vor allem kleinen und mittleren Unternehmen wurden auf diese Weise zusätzliche Bürokratielasten aufgebürdet, die nun entfallen. Hinzu kommt, dass ELENA Mehrausgaben bei der öffentlichen Verwaltung verursacht hätte. Dies ist vor allem auf die Kostenerstattung für die qualifizierte elektronische Signatur zurückzuführen, die deutlich höher als geplant ausfallen sollte. Die Beendigung des ELENA-Projekts war daher längst überfällig.
-
Abgabefristen für die Steuererklärungen 2019 bis 2025
3.626
-
Begünstigte Versicherungsverträge vor dem 1.1.2005 in Rentenform
1.4652
-
Umsatzsteuer 2026: Wichtige Änderungen im Überblick
852
-
Neuregelung des häuslichen Arbeitszimmers und der Pauschalen ab VZ 2023
834
-
Baden-Württemberg erstattet rechtswidrige Rückforderungen von Corona-Soforthilfen
769
-
Neue Bagatellgrenzen für betrieblich genutzte Grundstücksteile
658
-
Pflichtangaben für Kleinbetragsrechnungen
608
-
Unterhaltsleistungen an über 25 Jahre alte studierende Kinder
54014
-
Anschaffungsnahe Herstellungskosten bei Gebäuden
538
-
Wann sind Gartenarbeiten haushaltsnahe Dienstleistungen oder Handwerkerleistungen?
528
-
Überbrückungshilfe III NRW ist beihilferechtskonform
29.04.2026
-
Vorabanforderung nur mit erkennbarer Ermessensausübung
22.04.2026
-
Subventionsbetrug bei den Überbrückungshilfen
22.04.2026
-
Gesenkte Umsatzsteuer durch weniger Ausnahmen möglich
20.04.2026
-
VG Hamburg legt deutsche Überbrückungshilfen dem EuGH vor
15.04.2026
-
Wer haftet bei GbR-Auflösung vor Schlussabrechnung?
08.04.2026
-
Baden-Württemberg erstattet rechtswidrige Rückforderungen von Corona-Soforthilfen
01.04.2026
-
Verspätungszuschlag zur Feststellungserklärung
01.04.2026
-
Bekanntgabe von Verwaltungsakten
01.04.2026
-
Erklärungspflicht
01.04.2026