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FG Düsseldorf Urteil vom 23.07.1986 - VIII 109/80 E

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Werbungskosten Einkünfte aus V+V: Ermittlung des Ertragsanteils bei mehrfacher Rentenverpflichtung. Einkommensteuer 1975 bis 1977

 

Leitsatz (amtlich)

1. Wird ein Grundstück dergestalt gegen Rentenverpflichtung übertragen, dass zunächst eine lebenslange Rente an einen Angehörigen des Übertragenden und nach dessen Versterben eine lebenslange Rente i.H.d. Hälfte des bisherigen Rentenbetrages an den (jüngeren) Übertragenden selbst zu zahlen ist, ist zur Feststellung des Ertragsanteils im Rahmen der Ermittlung des Werbungskostenabzuges bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung des Käufers allein auf die Sicht des Käufers – als Renten verpflichtetem – abzustellen, mit der Folge, dass auf die Rentenzahlungsanteile lebensalterbedingt unterschiedliche Ertragsanteile Anwendung finden können.

2. Die allein auf die Sicht der Rentenberechtigten abstellende Vorschrift des Abschnitts 167 Abs. 9 EStR 1975 ist insoweit nicht anwendbar, auch wenn hierdurch die Betragsentsprechung des Werbungskostenabzuges beim Rentenverpflichteten und der Versteuerung der Einkünfte bei den Rentenberechtigten durchbrochen wird.

 

Normenkette

EStG 1975 § 9 Abs. Nr. 1, § 22 Nr. 1 Buchst. a; EStDV § 55 Abs. 1 Nrn. 2-3; EStR 1975 Absch. 167 Abs. 8-9

 

Tenor

Der Streitwert beträgt 4.308 DM

Die Zuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren war notwendig.

 

Gründe

Streitig ist die Ermittlung des Ertragsanteils von Leibrentenzahlungen als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung.

Die Kläger (Kl) sind … händler. Sie erwarben 1973 von der … ein Hausgrundstück in …, das der Kl seit 1974 zu 27,06 % für die gewerblichen Zwecke seines … handels benutzt und auch bilanziert. Als Kaufpreis übernahmen die Kl im not. beurkundeten Vertrag vom 2. Oktober 1973 folgende R...

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