Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Brennelementesteuer (FG)
"Diese Entscheidung stellt für uns eine sehr positive Entwicklung dar", sagte ein Sprecher der Eon AG der Nachrichtenagentur dpa. Gleichzeitig betonte er, bei den rund 100 Millionen Euro handele es sich um eine Beispielrechnung für das Kernkraftwerk Grafenrheinfeld in Bayern. Insgesamt bezahlt habe der Konzern bereits 470 Millionen Euro. Für das Gesamtjahr 2011 rechne man mit 600 Millionen Euro.
Seit Anfang des Jahres müssen Atomkraftwerksbetreiber laut Gericht für jedes verwendete Gramm Uran 233 und 235 oder Plutonium 239 und 241 jeweils 145 Euro Steuern bezahlen. Der Bund erhoffte sich dadurch ursprünglich Einnahmen in Höhe von rund 2,3 Milliarden Euro pro Jahr. Da jedoch nach der Reaktorkatastrophe in Fukushima acht der 17 deutschen Kernkraftwerke abgeschaltet worden sind, geht der Bund nun bis 2016 von Einnahmen in Höhe von 1,3 Milliarden Euro pro Jahr aus. Das Geld soll zur Konsolidierung des Bundeshaushalts und zur Sanierung des maroden Atommülllagers Asse dienen.
Der klagende Energiekonzern habe im Juli beim Hauptzollamt Hannover eine Steueranmeldung über rund 96 Millionen Euro abgegeben und letztlich auch bezahlt, teilte das Gericht mit. Gleichzeitig habe er beim Finanzgericht Hamburg einen vorläufigen Rechtsschutzantrag eingereicht, um das Geld wieder zurückzubekommen. Konkret sollte das Gericht den Vollzug aussetzen, "soweit bei summarischer Prüfung der Sach- und Rechtslage ernstliche Zweifel an seiner Rechtmäßigkeit bestehen".
FG Hamburg, Az. 4 V 133/11
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