Erneute Klage gegen hohen Zinssatz
Steuerzahler müssen auf Nachforderungen vom Finanzamt Zinsen zahlen. «Dabei wird ein Zinssatz von 6 % pro Jahr erhoben», erklärt Anita Käding vom Bund der Steuerzahler. Dies gilt selbst dann, wenn den Steuerzahler gar keine Schuld an der verspäteten Steuerfestsetzung trifft. «Da dieser Zins am Markt schon lange nicht mehr erzielt werden kann, ärgern sich viele Steuerzahler über diesen hohen Zinssatz», sagt Käding.
Bislang hat der BFH den Zinssatz zwar bestätigt (Az.: I R 80/10). Mittlerweile ist aber erneut Klage gegen die sog. Vollverzinsung (§ 233a AO) vor dem FG Düsseldorf eingelegt worden (Az.: 12 K 2497/12 AO). «In Fällen, in denen es zu einer Steuernachforderung mit Verzinsung gekommen ist, sollten Betroffene rechtzeitig Einspruch gegen die Zinsfestsetzung einlegen und das Ruhen des Verfahrens beantragen», rät Käding. Zur Begründung sollte das Verfahren beim FG Düsseldorf genannt werden. Zwar werden die Zinsen dann zunächst trotzdem fällig, der Steuerbescheid kann ggf. aber später noch geändert werden.
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