Das Bundesverfassungsgericht hat die gerichtliche Kontrolle von Verwaltungsentscheidungen gestärkt. Der Gesetzgeber dürfe den Behörden nur in begrenztem Umfang abschließende Entscheidungsbefugnisse einräumen, die nicht von Gerichten überprüft werden können.

Ansonsten sei das Grundrecht des Einzelnen auf effektiven Rechtsschutz verletzt, heißt es in dem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss (Az. 1 BvR 857/07).

Im konkreten Fall ging es um Zuschüsse nach dem Investitionszulagengesetz, die an das verarbeitende Gewerbe gezahlt werden. Bei der Frage, ob ein Betrieb zum verarbeitenden Gewerbe gehört, orientieren sich die Finanzbehörden an der Einteilung des Statistischen Bundesamts. Diese Einordnung hatte der Bundesfinanzhof als oberstes Finanzgericht ohne weitere Kontrolle übernommen. Nach Auffassung der Verfassungsrichter muss jedoch die Entscheidung der Behörde vollständig geprüft werden.

Das Gericht gab damit der Verfassungsbeschwerde eines sächsischen Unternehmens statt, das alten Asphalt und Beton verarbeitet. Für die Anschaffung von Fahrzeugen und Maschinen hatte die Firma eine Investitionszulage beantragt. Diese wurde abgelehnt, weil die Zerkleinerung der Baustoffe nicht zum verarbeitenden Gewerbe gehöre. Das müssen die Finanzgerichte nun neu prüfen.