Investitionsabzugsbetrag
Mit dem Unternehmensteuerreformgesetz 2008 wurde die vorherige Ansparabschreibung (oder -rücklage) durch den Investitionsabzugsbetrag (§ 7g EStG) ersetzt.
Der Investitionsabzugsbetrag bietet kleinen und mittleren Betrieben die Möglichkeit, für die Anschaffung oder Herstellung eines abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsguts (in den dem Wirtschaftsjahr des Abzugs folgenden 3 Jahren) eine Gewinnminderung um bis zu 40 % der voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten zu bilden (insgesamt max. 200.000 EUR je Betrieb im Jahr des Abzugs und den 3 Vorjahren).
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Vermietung an den Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
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Sonderausgabenabzug für einbehaltene Kirchensteuer auf Kapitalerträge aus anderen Einkunftsarten
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Abschreibung für eine Produktionshalle
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Ortsübliche Vermietungszeit für eine Ferienwohnung
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Bewertung von Grundstücken als Verwaltungsvermögen eines Unternehmens
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Verfassungsmäßigkeit der Grundsteuer in Sachsen
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17.04.2025
Diese Praxis entbehrt jeder Vernunft.
Außerdem wird das BMF Schreiben von Mai 2009 immer noch angewendet obwohl mittlerweile BFH Urteile vom 20.6.2012 vorliegen , nachdem eine verbindliche Bestellung nicht mehr notwendig ist,.
Hier wird der Steuerpflichtige im Regen stehen gelassen.