Fortfall des Rechtsschutzbedürfnisses im AdV-Verfahren
Antrag auf AdV ohne Begründung
Vor dem FG Hamburg ging es um den Fall einer Antragstellerin, die unter dem 9.1.2025 bei Gericht um die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes nachgesucht und beantragt hat, die Aufhebung der Vollziehung (AdV) eines konkreten Bescheides anzuordnen. In der Antragsschrift wurde erwähnt, dass eine Begründung mit gesondertem Schriftsatz erfolge. Die Antragstellerin wurde am gleichen Tag aufgefordert, den AdV-Antrag binnen drei Wochen zu begründen.
Kein Rechtsschutzbedürfnis
Das FG Hamburg hat den AdV-Antrag als unzulässig abgelehnt, weil die Antragstellerin innerhalb der gesetzten Frist weder eine Begründung eingereicht noch eine Fristverlängerung beantragt hatte. Ein Antrag nach § 69 Abs. 3 FGO setze – ebenso wie eine Klage – ein Rechtsschutzbedürfnis voraus. Dieses fehle, wenn der Antragsteller seine Beschwer nicht darlege und keinerlei Ausführungen zur Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsakts mache.
Wer die gesetzte Begründungsfrist ohne jede Reaktion verstreichen lässt, zeige damit, dass aus seiner Sicht keine Eilbedürftigkeit bestehe. Im Eilverfahren sei es nicht Aufgabe des Gerichts, eigenständig den Sachverhalt zu ermitteln, sondern Sache des Antragstellers, das Gericht in die Lage zu versetzen, über die Rechtmäßigkeit des Bescheids zu befinden.
FG Hamburg, Beschluss v. 10.2.2025, 4 V 4/25, veröffentlicht mit dem Newsletter 2/2025
-
Erstattungszinsen für Gewerbesteuer als steuerpflichtige Betriebseinnahmen
349
-
Mündliche Verhandlungen zur Verfassungsmäßigkeit der Erbschaftsteuer
224
-
Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld nach § 268 AO ist unwiderruflich
150
-
Sonderausgabenabzug für einbehaltene Kirchensteuer auf Kapitalerträge aus anderen Einkunftsarten
120
-
Vermietung an den Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
95
-
Abschreibung für eine Produktionshalle
89
-
Wirksamkeit von nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens ergangenen „Erstattungsbescheiden“
88
-
Rückforderung von Kindergeld bei fehlendem Kontakt zum Kind
69
-
Nutzungs- oder Funktionsänderung eines Gebäudes
68
-
Steuerliche Behandlung von "Earn-Out-Zahlungen"
65
-
Kaffeefahrten unterliegen auch bei Verlusten der Margenbesteuerung
18.09.2026
-
Nutzung des Gesellschaftspostfachs erleichtert
17.09.2026
-
Alle am 17.9.2026 veröffentlichten Entscheidungen
17.09.2026
-
Kosten für ein außerhäusliches Arbeitszimmer
17.09.2026
-
Steuerbefreiung für ein Familienheim bei nur beabsichtigter Eigennutzung
17.09.2026
-
Steuerermäßigung für energetische Sanierung bei Miteigentum
16.09.2026
-
Sonderabschreibung nach § 7b EStG für getrennte Doppelhaushälfte
16.09.2026
-
Kein Vertrauensschutz in die Anwendung der Fünftelregelung
16.09.2026
-
Keine gesonderte Feststellung bei nur einem wirtschaftlich Beteiligten
16.09.2026
-
Schädliche Betriebsvorrichtungen für die erweiterte Kürzung
16.09.2026