Entnahme einbringungsgeborener Anteile (BFH)
Entscheidungsstichwörter
Entnahme einbringungsgeborener Anteile
Leitsatz
Der Inhaber im Betriebsvermögen gehaltener einbringungsgeborener Anteile muss keinen Entnahmegewinn versteuern, wenn er die Anteile verschenkt (entgegen BMF-Schreiben vom 25. März 1998, BStBl I 1998, 268, Tz. 21.12).
Normenkette
UmwStG 2002 § 20 Abs. 1 Satz 1, § 21 Abs. 1
EStG 2002 § 4 Abs. 1 Satz 2, § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 1
Verfahrensgang
FG Düsseldorf vom 11. November 2009 15 K 4209/08 E (EFG 2010, 458)
Urteil v. 12.10.2011, I R 33/10, veröffentlicht am 21.12.2011
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