DBA-Irland: Arbeitslöhne von Piloten irischer Fluggesellschaften sind steuerfrei - Richtigstellung
Die PM Nr. 21 vom 28. März 2012 (Arbeitslöhne von Piloten irischer Fluggesellschaften sind steuerfrei) enthielt in ihrem letzten Absatz einen Hinweis auf das neu verhandelte DBA-Irland.
Dieser Hinweis muss richtig wie folgt lauten:
"In der Zukunft dürften die Arbeitslöhne der Piloten hingegen steuerpflichtig sein: Deutschland hat die Möglichkeit, sein Besteuerungsrecht im Abkommen selbst zu verankern, in dem neu verhandelten, derzeit noch nicht in Kraft getretenen DBA-Irland vom 30. März 2011 genutzt und darin eine entsprechende sog. Rückfallklausel vereinbart."
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