Der BFH hat den in der Pressemitteilung v. 28.3.2012 enthaltenen Hinweis zum neu verhandelten DBA-Irland richtig gestellt.

Die PM Nr. 21 vom 28. März 2012 (Arbeitslöhne von Piloten irischer Fluggesellschaften sind steuerfrei) enthielt in ihrem letzten Absatz einen Hinweis auf das neu verhandelte DBA-Irland.

Dieser Hinweis muss richtig wie folgt lauten:

"In der Zukunft dürften die Arbeitslöhne der Piloten hingegen steuerpflichtig sein: Deutschland hat die Möglichkeit, sein Besteuerungsrecht im Abkommen selbst zu verankern, in dem neu verhandelten, derzeit noch nicht in Kraft getretenen DBA-Irland vom 30. März 2011 genutzt und darin eine entsprechende sog. Rückfallklausel vereinbart."