Korrektur von angerechneter Kapitalertragsteuer in Cum/Ex-Verfahren
In dem Fall hat das Hessische FG entschieden, dass Personen, die eine Steueranrechnung beanspruchen wollen, entsprechende Nachweise erbringen müssen. Kann der Nachweis der Steuerabführung nicht erbracht werden, darf das Finanzamt bereits erfolgte anrechnungen ändern und zu viel erstattete Steuerbeträge zurückfordern.
Leerverkäufe an der Börse
Das Hessische FG entschied dies im Falle einer Gesellschaft, die 2011 an den Börsen XETRA und EUREX auf eigene Rechnung Geschäfte um den Dividendenstichtag herum tätigte und Kapitalertragsteuer anrechnete. Im Rahmen einer Außenprüfung kan das Finanzamt zu dem Ergebnis, dass viele dieser Geschäfte Leerverkäufe waren, bei denen der Einbehalt der Steuer zweifelhaft ist. Daher wurde die Anrechnung geändert.
Tatsächliche Einbehalt der Kapitalertragsteuer muss nachgewiesen werden
Auch das Hessische FG lehnte den Antrag der Gesellschaft im einstweiligen Rechtsschutz ab und bestätigte, dass für eine Steueranrechnung der tatsächliche Einbehalt der Kapitalertragsteuer nachgewiesen werden muss. Es liege eine typische "Cum/Ex-Konstellation" vor, bei der es den Beteiligten ausschließlich darum gehe, tatsächlich nicht einbehaltene Kapitalertragsteuer auf die persönliche Steuer anrechnen zu können oder eine Erstattung zu erhalten.
Das Hessische Finanzgericht hat die Beschwerde zum BFH zugelassen, über die noch nicht entschieden ist (Aktenzeichen: VIII B 121/23).
Hessisches FG, Beschluss v. 26.7.2023, 4 V 1042/22, veröffentlicht am 3.6.2024
-
Sonderausgabenabzug für einbehaltene Kirchensteuer auf Kapitalerträge aus anderen Einkunftsarten
300
-
Erstattungszinsen für Gewerbesteuer als steuerpflichtige Betriebseinnahmen
278
-
Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld nach § 268 AO ist unwiderruflich
276
-
Vermietung an den Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
188
-
Grundsteuer-Musterverfahren beim Bundesverfassungsgericht
187
-
Selbst getragene Kraftstoffkosten bei der 1 %-Regelung
186
-
Abschreibung für eine Produktionshalle
152
-
Abzug von Fahrtkosten zur Kinderbetreuung
135
-
VG Düsseldorf: Beihilferecht sperrt Überbrückungshilfen III, III Plus und IV
131
-
Bundesverfassungsgericht veröffentlicht Jahresvorausschau 2026
123
-
Nacherhebung der Lohnsteuer zum Pauschalsteuersatz
10.04.2026
-
Abfärberegelung bei Kooperation von Rechtsanwälten
10.04.2026
-
Aktivierung von Ansprüchen aus einer Rückbauverpflichtung
09.04.2026
-
"Passive Entstrickung" aufgrund Inkrafttretens eines DBA
09.04.2026
-
Alle am 9.4.2026 veröffentlichten Entscheidungen
09.04.2026
-
Schätzung der Anzahl von Familienheimfahrten bei fehlenden Belegen
08.04.2026
-
Grunderwerbsteuer beim Erwerb eines Anteils einer Personengesellschaft durch den Treugeber vom Treuhänder
07.04.2026
-
Rückgängigmachung eines Grundstückskaufvertrags beim Erwerb durch mehrere Personen
07.04.2026
-
Verstoß gegen die satzungsmäßige Vermögensbindung
07.04.2026
-
Vewaltungsgericht darf nicht über Grundsteuermessbetrag urteilen
07.04.2026