Korrektur von angerechneter Kapitalertragsteuer in Cum/Ex-Verfahren
In dem Fall hat das Hessische FG entschieden, dass Personen, die eine Steueranrechnung beanspruchen wollen, entsprechende Nachweise erbringen müssen. Kann der Nachweis der Steuerabführung nicht erbracht werden, darf das Finanzamt bereits erfolgte anrechnungen ändern und zu viel erstattete Steuerbeträge zurückfordern.
Leerverkäufe an der Börse
Das Hessische FG entschied dies im Falle einer Gesellschaft, die 2011 an den Börsen XETRA und EUREX auf eigene Rechnung Geschäfte um den Dividendenstichtag herum tätigte und Kapitalertragsteuer anrechnete. Im Rahmen einer Außenprüfung kan das Finanzamt zu dem Ergebnis, dass viele dieser Geschäfte Leerverkäufe waren, bei denen der Einbehalt der Steuer zweifelhaft ist. Daher wurde die Anrechnung geändert.
Tatsächliche Einbehalt der Kapitalertragsteuer muss nachgewiesen werden
Auch das Hessische FG lehnte den Antrag der Gesellschaft im einstweiligen Rechtsschutz ab und bestätigte, dass für eine Steueranrechnung der tatsächliche Einbehalt der Kapitalertragsteuer nachgewiesen werden muss. Es liege eine typische "Cum/Ex-Konstellation" vor, bei der es den Beteiligten ausschließlich darum gehe, tatsächlich nicht einbehaltene Kapitalertragsteuer auf die persönliche Steuer anrechnen zu können oder eine Erstattung zu erhalten.
Das Hessische Finanzgericht hat die Beschwerde zum BFH zugelassen, über die noch nicht entschieden ist (Aktenzeichen: VIII B 121/23).
Hessisches FG, Beschluss v. 26.7.2023, 4 V 1042/22, veröffentlicht am 3.6.2024
-
Erstattungszinsen für Gewerbesteuer als steuerpflichtige Betriebseinnahmen
349
-
Mündliche Verhandlungen zur Verfassungsmäßigkeit der Erbschaftsteuer
224
-
Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld nach § 268 AO ist unwiderruflich
150
-
Sonderausgabenabzug für einbehaltene Kirchensteuer auf Kapitalerträge aus anderen Einkunftsarten
120
-
Vermietung an den Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
95
-
Abschreibung für eine Produktionshalle
89
-
Wirksamkeit von nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens ergangenen „Erstattungsbescheiden“
88
-
Rückforderung von Kindergeld bei fehlendem Kontakt zum Kind
69
-
Nutzungs- oder Funktionsänderung eines Gebäudes
68
-
Steuerliche Behandlung von "Earn-Out-Zahlungen"
65
-
Kaffeefahrten unterliegen auch bei Verlusten der Margenbesteuerung
18.09.2026
-
Nutzung des Gesellschaftspostfachs erleichtert
17.09.2026
-
Alle am 17.9.2026 veröffentlichten Entscheidungen
17.09.2026
-
Kosten für ein außerhäusliches Arbeitszimmer
17.09.2026
-
Steuerbefreiung für ein Familienheim bei nur beabsichtigter Eigennutzung
17.09.2026
-
Steuerermäßigung für energetische Sanierung bei Miteigentum
16.09.2026
-
Sonderabschreibung nach § 7b EStG für getrennte Doppelhaushälfte
16.09.2026
-
Kein Vertrauensschutz in die Anwendung der Fünftelregelung
16.09.2026
-
Keine gesonderte Feststellung bei nur einem wirtschaftlich Beteiligten
16.09.2026
-
Schädliche Betriebsvorrichtungen für die erweiterte Kürzung
16.09.2026