Aufwendungen für die Bewirtung von Kunden und Lieferanten unterliegen auch bei einem erwerbsbezogen bewirtenden Unternehmen (hier: Hotelbetrieb mit Restaurant) der Abzugsbeschränkung des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EStG 1997.
Entscheidungsstichwörter
Abzug von Bewirtungsaufwendungen bei Hotelbetrieb mit Restaurant
Leitsatz
Aufwendungen im Zusammenhang mit Bewirtungen (Bewirtungen von Kunden und Lieferanten; Galaempfang zum Betriebsjubiläum) unterliegen auch bei einem erwerbsbezogen bewirtenden Unternehmen (hier: einem Hotelbetrieb mit Restaurants und Veranstaltungsräumen) der Abzugsbeschränkung des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EStG 1997. Die insoweit in § 4 Abs. 5 Satz 2 EStG 1997 eingeräumte Ausnahme betrifft nur Bewirtungen, welche unmittelbar Gegenstand der erwerbsbezogenen bewirtenden Tätigkeit sind.
Normenkette
EStG 1997 § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2, § 4 Abs. 5 Satz 2
Verfahrensgang
FG Berlin Brandenburg vom 19. Januar 2011 12 K 8371/06 B (EFG 2011, 1140)
Urteil v. 7.9.2011, I R 12/11, veröffentlicht am 25.1.2012