Digitaler Gewerbesteuerbescheid
Dazu müssen sie bei "Mein ELSTER" den sog. "Elektronischen Zustellwunsch" auswählen. Der Gewerbesteuerbescheid wird dann - wenn bei der zuständigen Kommune die technischen Voraussetzungen abgeschlossen sind - online in das Postfach von "Mein Unternehmskonto" zugestellt (das bundesweite Unternehmensportal auf Basis von ELSTER).
Der Digitale Gewerbesteuerbescheid ist für Gewerbesteuererklärungen ab dem Erhebungszeitraum 2022 möglich. Er wird im PDF-A3-Format mit eingebettetem XML versendet. Das XML ist bundesweit einheitlich und ergänzt die bislang rund 600 verschiedenen Formate der Gewerbesteuerbescheide. Das soll insbesondere Unternehmen mit Standorten in mehreren Kommunen sowie Steuerbüros die Arbeit leichter machen.
ELSTER-Transfer für Kommunen
Interessierte Kommunen können, die auf der offiziellen Infoseite zum digitalen Gewerbesteuerbescheid vorgestellten Konzepte nachnutzen und den digitalen Gewerbesteuerbescheid auch bei sich einführen. Die dazu notwendige Anbindung an ELSTER-Transfer kann potenziell auch zur digitalen Bearbeitung anderer kommunaler Abgaben dienen.
Projekt des Onlinezugangsgesetzes
Das Onlinezugangsgesetz (OZG) gibt vor, dass zu allen Verwaltungsleistungen ein Onlinezugang bereitzustellen ist. Das beinhaltet auch den so genannten Rückkanal, also die Rückmeldung, die Unternehmen zu einem Verwaltungsakt erhalten. Im Falle der Gewerbesteuer ist das der Gewerbesteuerbescheid. Den Nutzern eines Online-Services wird so die Möglichkeit gegeben, eine elektronische Bekanntgabe der behördlichen Informationen und Bescheide auszuwählen.
Ziel des Vorhabens eines digitalen Gewerbesteuerbescheids ist es, einen rechtssicheren, digitalen und sowohl menschen- als auch maschinenlesbaren Bescheid einzuführen. Das Projekt sieht vor, eine medienbruchfreie Bereitstellung des Gewerbesteuerbescheids in elektronischer Form bundesweit zu etablieren. Die Lösung baut auf der bereits erprobten ELSTER-Infrastruktur aus Mein ELSTER, ERiC und ELSTER-Transfer auf und sieht vor, die Kommunen flächendeckend an den Datenaustausch mit den Finanzämtern anzuschließen.
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