Bundesregierung

Steuerfreistellung von Zuschlägen für Überstunden


Steuerfreistellung von Zuschlägen für Überstunden: Sozialabgaben

Die Bundesregierung plant derzeit keine Befreiung von Sozialabgaben auf Überstundenzuschläge für Vollzeitbeschäftigte.

Das geht aus ihrer Antwort (21/755) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor. Demnach ist eine Beitragsfreiheit von Überstundenzuschlägen für Vollzeitbeschäftigte im Koalitionsvertrag nicht vorgesehen. Mit Blick auf die im Koalitionsvertrag angekündigte Steuerfreistellung von Zuschlägen für Überstunden von Vollzeitbeschäftigten verweist die Bundesregierung auf das Ziel, "weitere Arbeitskräftepotenziale zu erschließen“ und den Fachkräftemangel zu bekämpfen."

Ausgestaltung der Steuerfreistellung wird noch geprüft

Die Maßnahme sei Teil eines Pakets, das sich in die Fachkräftestrategie einfüge. Die genaue Ausgestaltung sei jedoch noch nicht abgeschlossen. Eine "mögliche mittelbare Diskriminierung" von Teilzeitbeschäftigten - insbesondere von Frauen - werde im weiteren Verfahren geprüft. Auch Auswirkungen auf das Steueraufkommen und die Gleichbehandlung im Steuerrecht sollen noch bewertet werden.

Zur Zahl der Beschäftigten, die Überstundenzuschläge erhalten, und zur durchschnittlichen Höhe dieser Zuschläge liegen der Bundesregierung der Antwort zufolge keine Daten vor.

Quelle: Deutscher Bundestag, hib-Meldung v. 10.7.2025

Schlagworte zum Thema:  Überstunden , Lohnsteuer , Einkommensteuer
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