Steuer auf Kraftstoffe vorübergehend gesenkt
Für die Monate Juni bis August ist darin vorgesehen, die Energiesteuer auf Kraftstoffe auf das Europäische Mindestmaß abzusenken. Die Steuerentlastung für Benzin beträgt damit 30 Cent je Liter, für Diesel 14 Cent je Liter.
Hierzu wird das Energiesteuergesetz und die Energiesteuer-Durchführungsverordnung entsprechend geändert. Der Bundesrat hat das gebilligt. Seine vormale Zustimmung war nicht erforderlich, das es sich um eine Einspruchsgesetz handelt.
Keine längerfristige Absenkung
Abgelehnt wurde ein Entschließungsantrag der CDU/CSU-Fraktion, die eine Absenkung der Energiesteuer auf Kraftstoffe für einen Zeitraum von zwei Jahren erreichen wollte. Außerdem forderte sie eine Senkung der Stromsteuer sowie eine Verlängerung der Stromsteuer-Erstattung für die energieintensive Industrie.
-
Bundesrat stimmt Aktivrentengesetz zu
2.6054
-
Steueränderungen 2026
1.962
-
Bundesrat stimmt Steueränderungsgesetz 2025 zu
1.610
-
Schonfrist für Offenlegung der Jahresabschlüsse 2024
1.608
-
Steuerliche Entlastung für kleinere Photovoltaikanlagen ab 2022 und 2023
1.157459
-
Erste Fragen zum digitalen Steuerbescheid ab 2026 geklärt
790
-
E-Rechnung
5559
-
Viertages-Zugangsvermutung bei der Bekanntgabe von Steuerbescheiden
5343
-
Behindertenpauschbetrag: Höhe, Anspruch & Steuer-Tipps
5261
-
Neue Pflichtangaben bei Reverse-Charge-Leistungen
521
-
Neue Homeoffice-Vereinbarung mit den Niederlanden zu Grenzpendlern
16.01.2026
-
Änderung des Steuerberatungsgesetzes doch ohne verschärftes Fremdbesitzverbot
15.01.2026
-
Was die SPD bei der Erbschaftsteuer plant
14.01.2026
-
Mannheim Tax Index 2025
09.01.2026
-
Koalition droht neuer Streit um Steuerreformen
08.01.20261
-
Steueränderungen 2026
02.01.2026
-
Schonfrist für Offenlegung der Jahresabschlüsse 2024
22.12.2025
-
Bundesrat stimmt vielen steuerrechtlichen Änderungsgesetzen und Verordnungen zu
19.12.2025
-
Siebte Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen
19.12.2025
-
Wiedereinführung der Steuerentlastung für Agrardiesel
19.12.2025