Schweiz: Isolierte Mindestsatzanhebung in Steuerabkommen sinnlos?

Um das Steuerabkommen mit der Schweiz doch noch zu retten, ist unter anderem ein höherer Mindestsatz für deutsches Schwarzgeld im Gespräch. Das allein aber würde wenig bringen und die Schieflage gar verschärfen, meint der Berliner Steuerrechtsexperte Hechtner.

Im Streit um das Steuerabkommen mit der Schweiz steht auch der als Kompromissangebot diskutierte höhere Mindeststeuersatz in der Kritik. Eine isolierte Anhebung nur des Mindestsatzes von 21 auf 25 % bei der einmaligen Pauschalbesteuerung von Altvermögen deutscher Bankkunden in der Schweiz erscheine nicht sinnvoll, heißt es in einer Studie des Berliner Steuerrechtsexperten Frank Hechtner. Eine bloße Erhöhung verschärfe sogar die Schieflage zwischen Mindest-, Regel- und geplantem Spitzensteuersatz von 41 % für die Alt-Fälle.

Schon nach früheren Berechnungen Hechtners würden die meisten Schwarzgeld-Besitzer nur mit dem bisher geplanten niedrigsten Steuersatz von 21 % Prozent belegt. Steuerbetrüger könnten ihr verstecktes Vermögen somit relativ günstig reinwaschen. Der bisher vorgesehene Höchstsatz von 41 % bei der Besteuerung von Altvermögen dürfte dagegen kaum Anwendung finden. Gegner monieren unter anderem, dass sich Steuerbetrüger mit einer moderaten Abschlagszahlung von aller Schuld befreien könnten und letztlich weit bessergestellt würden als ehrliche Bürger.

Nach dem von Berlin und Bern vereinbarten Abkommen soll auf das bei Schweizer Banken liegende Schwarzgeld deutscher Anleger einmalig eine Pauschalsteuer zwischen 21 bis 41 % an den deutschen Fiskus überwiesen werden - anonym und rückwirkend für zehn Jahre. Als Angebot an die Kritiker ist nun ein Mindeststeuersatz von 25 % ins Spiel gebracht worden. Die Gegner des ab 2013 geplanten Steuerabkommens fordern insgesamt höhere Abschläge.

Die Nachversteuerung erfolgt für jeden Einzelfall nach einer äußerst komplexen Formel. Eine Anhebung des Mindeststeuersatzes auf 25 % würde bei einem einmaligen Transfer von unversteuertem Schwarzgeld und bei realistischen Renditen von bis zu 10 % laut Hechtner dazu führen, dass dieser Steuersatz in fast allen Fällen greifen würde. Eine höhere Pauschal-Abgabe und damit mehr Geld für den deutschen Fiskus wären damit quasi ausgeschlossen.

Damit der Regelsatz von 34 Prozent oder mehr bei der Nachversteuerung von Altvermögen greifen, müsste sich das einmalig angelegte Anfangsvermögen am Ende nach zehn Jahren um das 222-fache erhöht haben. Dies entspräche einer Jahresrendite von 71,66 Prozent. Hechtner verweist darauf, dass dieser Durchschnittssatz unabhängig vom Anfangsvermögen sei. Sowohl beim Einmaltransfer von 100.000 Euro als auch 100 Million Euro ergebe sich dieses Ergebnis.

Wurden jährlich Gelder am deutschen Fiskus vorbei in die Schweiz geschleust, fällt nach Darstellung Hechtners zwar die Belastung höher aus als beim Einmaltransfer. Dennoch bewege sich die durchschnittliche Steuerlast bei etwa 30 %. Damit 34 Prozent und mehr greifen, müsste die Jahresrendite 56 % betragen. Bei realistischen Renditen von jährlich 5 % müssten also die regelmäßigen Transfers enorm steigen, damit der höhere Satz greift.