Wie jedes Jahr ist die nunmehr 4. Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) vom Bundesrat am 25.11.2011 beschlossen worden.

Die Sachbezugswerte sind für das Jahr 2012 angepasst worden. Es ergab sich insgesamt ein Anstieg gegenüber dem Jahr 2011.

Der Wert für freie Verpflegung wird um 1,1 % angehoben, die Mieten inklusive Nebenkosten um 3 %. Die errechneten Summenwerte werden jeweils auf den nächsten, durch 30 teilbaren Centbetrag, gerundet.

Die Werte betragen im Einzelnen :

  • Verpflegung 219 EUR im Monat ( Frühstück 47 EUR; Mittag- und Abendessen jeweils 86 EUR)
  • Unterkunft 212 EUR
  • Mieten im Westen 3,70 EUR / im Osten 3 EUR m²

Die neuen Sachbezugswerte der Sozialversicherungsentgeltverordnung treten zum 1.1.2012 in Kraft. Die Beträge werden von der Finanzverwaltung entsprechend für die steuerliche Berechnung übernommen.