Richtlinie zur Vereinfachung der Steuererhebung bei Einfuhren
Ziel der Richtlinie ist es, die Erhebung der Mehrwertsteuer auf eingeführte Gegenstände zu verbessern, indem die Mehrwertsteuer-Last bei der Einfuhr auf die Lieferer verlagert wird; damit soll ein Anreiz für sie geschaffen werden, die einzige Anlaufstelle für die Einfuhr (Import One-Stop-Shop, IOSS) zu verwenden.
Einzige Anlaufstelle für die Einfuhr (Import One-Stop-Shop, IOSS)
Ausländische Händler oder Plattformen werden in Bezug auf die Mehrwertsteuer bei der Einfuhr und die Mehrwertsteuer auf Fernverkäufe von Gegenständen, die in die Mitgliedstaaten des endgültigen Bestimmungsorts der Gegenstände eingeführt werden, steuerpflichtig werden. Dies wird nach Ansicht des Rats der EU für ausländische Händler oder Plattformen einen Anreiz für die Nutzung der IOSS darstellen, da sie sich ansonsten in jedem Mitgliedstaat registrieren müssten.
Die IOSS dient als Kontaktstelle für Importeure von Gegenständen aus Drittländern in die EU. Ihr Ziel ist es, die Erklärung und Entrichtung der MwSt bei der Einfuhr von Gegenständen in die EU zu vereinfachen, indem eine Registrierung nur in einem Mitgliedstaat erforderlich ist, auch bei Verkäufen in der gesamten EU.
Da die IOSS die Entrichtung der Mehrwertsteuer im Voraus (zum Zeitpunkt des Kaufs durch den Verbraucher) anstatt an der Grenze ermöglicht, schützt sie die Steuereinnahmen der Mitgliedstaaten und erhöht die Einhaltung der Mehrwertsteuer-Vorschriften bei Einfuhren. Außerdem verlagert sie die Last der Mehrwertsteuer-Erhebung von den Verbrauchern auf die Plattformen; dies möchte der Rat mit der Reform des Zollkodex der Union auch für Zölle erreichen.
Nächste Schritte im Gesetzgebungsverfahren
Die Richtlinie ist Gegenstand eines besonderen Gesetzgebungsverfahrens; für eine Einigung über den Entwurf ist Einstimmigkeit im Rat erforderlich. Das Europäische Parlament wird zu dem vereinbarten Text konsultiert und um Stellungnahme ersucht. Anschließend muss der Text vom Rat förmlich angenommen werden, bevor er im Amtsblatt der EU veröffentlicht wird und in Kraft tritt.
Hintergrund: Zollreformpaket
Die EU-Kommission hat am 17.5.2023 ein Zollreformpaket veröffentlicht, das aus drei Gesetzgebungsvorschlägen besteht, darunter die Richtlinie des Rates über die Mehrwertsteuervorschriften für Fernverkäufe eingeführter Gegenstände und die Mehrwertsteuer bei der Einfuhr. Der ursprüngliche Vorschlag enthielt unter anderem Bestimmungen zur Aufhebung der Zollbefreiung für Gegenstände im Wert von bis zu 150 EUR.
Der Rat beschloss jedoch, diese ursprünglich im Vorschlag vorgesehenen Bestimmungen beiseitezulassen und sie im Kontext der laufenden Verhandlungen über die Zollreform zu erörtern. Im Mittelpunkt des Textes, zu dem die Mitgliedstaaten heute eine allgemeine Ausrichtung festgelegt haben, stehen Maßnahmen zur Förderung der Nutzung der IOSS.
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