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Rheinland-Pfalz schlägt Einführung einer "Schwarzen Liste" vor


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Rheinland-Pfalz schlägt Einführung einer "Schwarzen Liste" vor

Steuergestaltungsmodelle, die als unerwünscht erachtet werden, sollen nach einem Vorschlag aus aus dem Finanzministerium von Rheinland-Pfalz in einer sog. "Schwarzen Liste" veröffentlicht werden.

Zuvor hatte die Finanzministerkonferenz hatte auf Initiative der rheinland-pfälzischen Finanzministerin Doris Ahnen im November 2017 beschlossen, eine Arbeitsgruppe der Finanzstaatssekretäre einzusetzen, die möglichst rasch Eckpunkte für die rechtliche Ausgestaltung einer Anzeigepflicht für nationale Steuergestaltungen erarbeitet. 

Zentrale Stelle unter Mitwirkung von Bund und Ländern 

Laut der Pressemitteilung aus dem rheinländischen-pfälzischen Finanzministerium sollen Steuergestaltungsmodelle an eine zentrale Stelle unter Mitwirkung von Bund und Ländern gemeldet werden, wo die Modelle systematisiert, inhaltlich bewertet und im Hinblick auf ihre fiskalische Wirkung geprüft werden. Mit der Aufnahme in die Liste bestehe kein Vertrauensschutz mehr für den Steuerpflichtigen. Gleichzeitig entstehe Druck auf die Politik, gesetzgeberische Maßnahmen gegen diese Gestaltungen zu ergreifen.


Schlagworte zum Thema:  Steuergestaltung
1 Kommentar
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André Schönfelder

Mon Mar 12 08:24:19 CET 2018 Mon Mar 12 08:24:19 CET 2018

Der Duden hat zu dem Wort "unerwünscht" folgende Synonyme: nicht erwünscht, nicht gern gesehen, nicht willkommen, störend, unangenehm, ungebeten, ungeladen, ungelegen, ungewollt, unwillkommen. Das bringt den steuerlichen Berater aber auch nicht weiter, was ihm die Finanzverwaltung mit "unerwünscht" sagen möchte. Vielleicht sollte die Finanzverwaltung einfach die ihr gegebenen Mittel nutzen und selber nicht zu kreativ werden.