Reform der Besteuerung der digitalen Wirtschaft

Die EU-Kommission fordert eine grundlegende Reform der internationalen Steuervorschriften, bei der die Art der Wertschöpfung und der Ort der Besteuerung besser verknüpft werden. 

In ihrer Pressemitteilung v. 21.3.2018 schlägt sie neue Maßnahmen vor, die dazu führen sollen, dass alle Unternehmen in der EU faire Steuern zahlen. Damit soll die EU eine weltweite Vorreiterrolle bei der Konzeption von Steuergesetzen übernehmen, die der modernen Wirtschaft und dem digitalen Zeitalter gerecht werden.

Die Gewinne, die durch lukrative Tätigkeiten wie den Verkauf von nutzergenerierten Daten und Inhalten erzielt werden, werden nach Ansicht der Kommission mit den derzeit geltenden Steuervorschriften nicht erfasst. Nur durch eine koordinierte Vorgehensweise könne sichergestellt werden, dass die digitale Wirtschaft auf faire, wachstumsfreundliche und nachhaltige Weise besteuert wird.

Um das Problem zu lösen, sollen gleich 2 Vorschläge umgesetzt werden:

Vorschlag 1: Gemeinsame Reform der Körperschaftsteuer-Vorschriften der EU für digitale Tätigkeiten

Der erste Vorschlag Zielt darauf ab, Gewinne, die in eine Mitgliedstaat erwirtschaftet werden, auch ohne eine physische Präsenz eines Unternehmens dort zu besteuern. Die Online-Wertschöpfung der Unternehmen erfolgt soll je nach dem Ort erfolgen, an dem sich der Nutzer zum Zeitpunkt des Verbrauchs befindet. Von einer "digitalen Präsenz" oder einer "virtuellen Betriebsstätte" einer digitalen Plattform in einem Mitgliedstaat soll ausgegangen, wenn eines der folgenden Kriterien erfüllt ist:

  • Jährliche Erträge von mehr als 7 Mio. EUR in einem Mitgliedstaat.
  • Mehr als 100.000 Nutzer in einem Steuerjahr in einem Mitgliedstaat.
  • Abschluss von mehr als 3.000 Geschäftsverträgen über digitale Dienstleistungen zwischen dem Unternehmen und gewerblichen Nutzern in einem Steuerjahr.

Dieses Vorhaben könnte in den Geltungsbereich der Gemeinsamen konsolidierten Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage (CCCTB) aufgenommen werden.

Vorschlag 2: Übergangssteuer auf bestimmte Erträge aus digitalen Tätigkeiten

Eine Übergangssteuer soll Erträge aus Tätigkeiten erfassen, bei denen die Nutzer eine wichtige Rolle bei der Wertschöpfung spielen und die mit den derzeitigen Steuervorschriften sehr schwierig zu erfassen. Als Beispiele werden genannt:

  • Erträge aus dem Verkauf von Online-Werbeflächen,
  • Erträge aus digitalen Vermittlungsgeschäften, die Nutzern erlauben, mit anderen Nutzern zu interagieren und die den Verkauf von Gegenständen und Dienstleistungen zwischen ihnen ermöglichen,
  • Erträge aus dem Verkauf von Daten, die aus Nutzerinformationen generiert werden.

Die Steuereinnahmen sollen von den Mitgliedstaaten erhoben, in denen die Nutzer ansässig sind. Die neue Steuer soll allerdings nur für Unternehmen mit jährlichen weltweiten Gesamterträgen in Höhe von 750 Mio. EUR und EU-Erträgen in Höhe von 50 Mio. EUR gelten. Dadurch würde sichergestellt, dass kleinere Start-up- und Scale-up-Unternehmen nicht belastet würden. Mit dem vorgeschlagenen Steuersatz von 3 % können laut Schäzung der Kommission jährlich Einnahmen von ca. 5 Mrd. EUR in den Mitgliedstaaten erzielt werden.

Kritik vom Digitalverband Bitkom 

Der Digitalverband Bitkom hat die Pläne der Kommission kristisiert Insbesondere warnt er vor Tendenzen zur Doppelbesteuerung. (s. hierzu die News "Bitkom warnt vor Sondersteuer für digitale Geschäftsmodelle")

EU-Kommission, Mitteilung v. 21.3.2018