PartG mbB: Neue Rechtsform mit Haftungsbeschränkung für Steuerberater in Sicht
Das BMJ plant ein neues Gesetz zur Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung. Ein Referentenentwurf zu der Neuregelung ist nun zu einer ersten Stellungnahme an Länder und Verbände versendet worden.
Gerade bei größeren Kanzleien ist aufgrund des teamorientierten Arbeitsstils der Bedarf für eine Haftungsbeschränkung drängend. Aus diesem Grund gab es vpr allem bei bei größeren Rechtsanwaltskanzleien bisher einen Trend zur britischen Limited Liability Partnership (LLP), da deutsches Gesellschaftsrecht für deren spezifischen Anforderungen keine passende Lösung bot.
Der Gesetzentwurf sieht vor, neben der herkömmlichen Partnerschaftsgesellschaft mit Haftungskonzentration auf den Handelnden auch die Möglichkeit einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung, d.h. keine Haftungsbeschränkung für sonstige Verbindlichkeiten wie Miete und Lohn, zu schaffen.
Im Gegenzug wird ein angemessener, berufsrechtlich geregelter Versicherungsschutz eingeführt und die Partnerschaft wird einen entsprechenden Namenszusatz führen (z.B. "mbB"), der auch in das Partnerschaftsregister einzutragen ist.
- Für eine aus Anwälten (Rechtsanwälte und Patentanwälte) bestehende Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung sind als Mindestversicherungssumme 2,5 Millionen Euro vorgesehen.
- Eine aus Steuerberatern bestehende Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung muss "angemessen" versichert sein.
- Weitere Freie Berufe mit gesetzlichem Berufsrecht, wie beispielsweise Wirtschaftsprüfer, können jederzeit durch eine entsprechende Regelung in ihrem Berufsrecht hinzutreten und ebenfalls von der Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung Gebrauch machen.
Die Möglichkeit der Beschränkung der Haftung von Rechts- und Patentanwälten durch vorformulierte Vertragsbedingungen (AGB) wird der bereits geltenden Rechtslage bei Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern angeglichen. Künftig soll auch Anwälten eine vertragliche Beschränkung ihrer Haftung durch AGB auf grobe Fahrlässigkeit möglich sein.
Im Übrigen werden Einzelgesetze angepasst, um die kürzlich erfolgte Neuregelung des Patentanwaltsberufs in der Schweiz sowie das Freizügigkeitsabkommen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union vom 21. Juni 1999 (BGBl. II 2001 S. 810), das am 1. Juni 2002 in Kraft getreten ist (BGBl. II 2002 S. 16092) nachzuvollziehen.
-
Gesetz zur Einführung einer Kassenpflicht
519
-
E-Rechnung
4519
-
Voraussetzungen und Besonderheiten der steuerfreien Aktivrente
4044
-
Viertages-Zugangsvermutung bei der Bekanntgabe von Steuerbescheiden
3123
-
Neuntes Gesetz zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes verkündet
277
-
Anhebung der Alkoholsteuer im Haushaltsbegleitgesetz
244
-
Bundesregierung plant Tabaksteuererhöhung ab 2027
242
-
Steuerliche Entlastung für kleinere Photovoltaikanlagen ab 2022 und 2023
232459
-
Regierungsentwurf für ein Jahressteuergesetz 2026
208
-
Außenprüfungsordnung in Kraft getreten
195
-
Bundesrat fordert Steuerbefreiung für Scheidungsimmobilien
30.09.2026
-
Was eine Besteuerung von Kryptowerten nach § 20 EStG praktisch bedeutet
29.09.2026
-
Gesetz zur Einführung eines antragslosen Kindergeldes
25.09.2026
-
Gesetz zur Einführung einer Kassenpflicht
24.09.2026
-
Steuersenkung für Diesel und Benzin
21.09.2026
-
BStBK und DStV fordern praxistaugliche Regeln für KMU
18.09.2026
-
Verrechnungsmodell bei der Einfuhrumsatzsteuer beschlossen
16.09.2026
-
Digitale Bezahlmöglichkeit soll angeboten werden müssen
11.09.20261
-
Außenprüfungsordnung in Kraft getreten
10.09.2026
-
Anhebung der Alkoholsteuer im Haushaltsbegleitgesetz
09.09.2026