Mit mehr Personal gegen Geldwäsche
Die Umgestaltung ist Teil eines Zehn-Punkte-Plans, den Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble im April auf Empfehlung der Financial Action Task Force (FATF) vorgestellt hatte. Die FATF ist der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) in Paris angegliedert und das wichtigste internationale Gremium zur Bekämpfung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.
Zoll erhält neue Zuständigkeit
Derzeit ist die Zentralstelle für Verdachtsmeldungen im Bereich Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung beim Bundeskriminalamt angesiedelt - einer dem Bundesinnenministerium nachgeordneten Behörde. Sie beschäftigt rund 25 Beamte, die nun zum Zoll wechseln werden. Dieser untersteht dem Bundesfinanzministerium.
Mit ihrem Umzug zum Zoll soll die Zahl der Mitarbeiter im Sommer des kommenden Jahres auf zunächst 50 verdoppelt werden. Über die weitere Umgestaltung und Aufstockung der Stellen wird eine Projektgruppe aus Finanz- und Innenministerium beraten. Zudem soll die Spezialeinheit neue Betätigungsfelder erhalten und stärker präventiv tätig werden.
Spezialeinheit wertet Fälle mit aus
So werden die FIU-Beamten weiterhin Verdachtsmeldungen an die zuständigen Staatsanwaltschaften weiterleiten. Allerdings werden sie die Verdachtsfälle künftig auch prüfen und mit Erkenntnissen anderer Behörden abgleichen. Ziel ist es, nur die tatsächlich relevanten Fälle weiterzureichen, um den Strafverfolgungsbehörden die Arbeit zu erleichtern.
Diese Neuausrichtung soll auch die internationale Zusammenarbeit der Fahnder verbessern, da sie der Organisationsform in vielen anderen Ländern entspricht. Von den rund hundert ähnlichen Einheiten weltweit sind nur die wenigsten bei der Polizei angesiedelt. Meist sind Zoll- oder Steuerbehörden für die Ermittlungen wegen Geldwäsche zuständig.
Nach einer Studie im Auftrag des Bundesfinanzministeriums werden in Deutschland jährlich mehr 100 Milliarden Euro gewaschen. Das Geld stammt aus illegalen Quellen wie Drogen- und Menschenhandel und fließt meist in Form von Bargeld in die legalen Bereiche der Wirtschaft: etwa Haus- und Wohnungskäufe, Kunst- und Antiquitätengeschäfte oder auch Restaurants und andere Gewerbebetriebe.
Weitere News zum Thema:
Schäubles 10-Punkte-Plan gegen Steueroasen und Geldwäsche
Nächste Schritte für mehr Steuertransparenz und gegen Steuermissbrauch
-
Neuntes Gesetz zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes
587
-
Referentenentwurf für ein Jahressteuergesetz 2026
512
-
Steuerliche Entlastung für kleinere Photovoltaikanlagen ab 2022 und 2023
476459
-
Voraussetzungen und Besonderheiten der steuerfreien Aktivrente
4004
-
Viertages-Zugangsvermutung bei der Bekanntgabe von Steuerbescheiden
3943
-
E-Rechnung
3539
-
Schonfrist für Offenlegung der Jahresabschlüsse 2024
282
-
Neue Pflichtangaben bei Reverse-Charge-Leistungen
257
-
Steueränderungen 2025: Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Umwandlungssteuergesetz
129
-
Unbare Altenteilsleistungen in der Land- und Forstwirtschaft
129
-
Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland zum Investitionsabzugsbetrag
09.06.2026
-
Experten fordern Obergrenze beim Ehegattensplitting
03.06.2026
-
Regierungsentwurf zum Gesetz zur Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung und anderer Gesetze
28.05.2026
-
Referentenentwurf für ein Jahressteuergesetz 2026
27.05.2026
-
Neuntes Gesetz zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes
20.05.2026
-
Steuer- und Sozialreformen ohne 1.000-Euro-Prämie
15.05.2026
-
Grenzüberschreitende Zusammenarbeit bei strafrechtlicher Vermögensabschöpfung
13.05.2026
-
Koalition will rasch Entlastungsmöglichkeiten finden
12.05.2026
-
Söder und Schwesig raten von Entlastungsprämie ab
11.05.2026
-
Änderung des Gesetzes zum BEPS-MLI
11.05.2026