Mehrwertsteuersätze bei elektronischen Veröffentlichungen

Der Rat der EU hat am 6.11.2018 eine Richtlinie angenommen, die eine Harmonisierung der Mehrwertsteuervorschriften für elektronische und physische Veröffentlichungen ermöglicht.

Damit können die Mitgliedstaaten ab sofort ermäßigte, besonders ermäßigte oder Nullsteuersätze auch auf elektronische Veröffentlichungen anwenden.

Derzeit mindestens 15 % für elektronische Veröffentlichungen

Nach den geltenden Mehrwertsteuervorschriften (Richtlinie 2006/112/EG) werden elektronisch erbrachte Dienstleistungen zum Normalsatz der Mehrwehrsteuer, d. h. einem Satz von mindestens 15 %, besteuert, während Veröffentlichungen auf einem physischen Träger zu abweichenden Sätzen besteuert werden können.

Vorübergehende Lösung bis zu einer grundlegenden Reform

Die neuen Vorschriften werden vorübergehend gelten, bis ein neues, "endgültiges" Mehrwertsteuersystem eingeführt wird. Die Kommission hat Vorschläge für das neue System veröffentlicht, das den Mitgliedstaaten mehr Flexibilität bei der Festlegung von Mehrwertsteuersätzen einräumen würde.

Wortlaut der vereinbarten Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 2006/112/EG desRates in Bezug auf die Mehrwertsteuersätze für Bücher, Zeitungen undZeitschriften

Rat der EU, Pressemitteilung v. 6.11.2018
Schlagworte zum Thema:  Umsatzsteuer, Steuersatz, Steueränderungen