Reform ermäßigter Mehrwertsteuersätze bei elektronischen Veröffentlichungen
Damit können die Mitgliedstaaten ab sofort ermäßigte, besonders ermäßigte oder Nullsteuersätze auch auf elektronische Veröffentlichungen anwenden.
Derzeit mindestens 15 % für elektronische Veröffentlichungen
Nach den geltenden Mehrwertsteuervorschriften (Richtlinie 2006/112/EG) werden elektronisch erbrachte Dienstleistungen zum Normalsatz der Mehrwehrsteuer, d. h. einem Satz von mindestens 15 %, besteuert, während Veröffentlichungen auf einem physischen Träger zu abweichenden Sätzen besteuert werden können.
Vorübergehende Lösung bis zu einer grundlegenden Reform
Die neuen Vorschriften werden vorübergehend gelten, bis ein neues, "endgültiges" Mehrwertsteuersystem eingeführt wird. Die Kommission hat Vorschläge für das neue System veröffentlicht, das den Mitgliedstaaten mehr Flexibilität bei der Festlegung von Mehrwertsteuersätzen einräumen würde.
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