Mehr Steuerförderung für E-Autos: Erster Gesetzentwurf
Damit werden erste Teile des "Regierungsprogramms Elektromobilität" vom Mai umgesetzt.
Ziel ist es, den "kraftfahrzeugsteuerlichen Anreiz zur Anschaffung eines umweltfreundlichen Elektrofahrzeuges zu verstärken". Konkret soll laut dem "Verkehrsteueränderungsgesetz" der Förderzeitraum auf zehn Jahre verdoppelt werden. Die Steuerbefreiung soll für Fahrzeuge gewährt werden, "die in der Zeit vom 18. Mai 2011 bis zum 31. Dezember 2015 erstmals zugelassen werden". Im Anschluss werden reine Elektrofahrzeuge nach dem zulässigen Gesamtgewicht besteuert, wobei die Steuer wiederum um 50 Prozent ermäßigt wird.
Zugleich soll die Förderung nicht mehr nur auf reine Elektro-Pkw beschränkt, sondern "auf andere reine E-Fahrzeuge" erweitert werden. Vor allem bei Nutzfahrzeugen und Leichtfahrzeugen liegen laut dem Entwurf "erhebliche Potenziale für den Umwelt- und Klimaschutz sowie nachhaltige Mobilität". Offen ist weiter die künftige und zuletzt umstrittene Besteuerung von Elektro-Dienstwagen.
Die Bundesregierung will Deutschland zum Leitanbieter und Leitmarkt für Elektromobilität entwickeln. Mit einem Mix von Maßnahmen und neuen Anreizen soll der Kauf elektrischer Fahrzeuge angekurbelt werden. Bis zum Jahr 2020 sollen auf Deutschlands Straßen eine Million Elektro-Autos rollen, bis 2030 soll diese Zahl auf sechs Millionen Fahrzeuge steigen. Nach den Mai-Zahlen gab es bei rund 42 Millionen angemeldeten Pkw nur rund 2300 Elektroautos.
Teil der Pläne sind auch Korrekturen bei der Versicherungssteuer. Damit soll verhindert werden, dass durch neue Konstruktionen der Versicherungsbranche das Steueraufkommen geschmälert wird. "In den letzten Jahren verstärkt sich in der Versicherungswirtschaft ein Trend zum strukturellen sowie produktbezogenen Wandel mit jeweils negativen Folgen für das Versicherungsteueraufkommen. Dem gilt es aus fiskalischer Sicht entgegenzuwirken", heißt es in dem Entwurf.
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