Bürgerbewegung Finanzwende kritisiert Viertes Bürokratieentlastungsgesetz
das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz sieht unter anderem eine Senkung der Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege und Rechnungen von zehn auf acht Jahre vorsieht. Doch Belege seien wichtige Beweismittel bei schweren Steuerdelikten wie Cum-Ex und Cum-Cum-Aktiendeals, warnte Finanzwende-Geschäftsführerin Anne Brorhilker. "Wenn das Gesetz so durchkommt, werden sehr viele Cum-Cum-Täter ungeschoren davonkommen, Milliarden an Steuergeldern sind dann unwiderruflich verloren."
Brorhilker: Täter werden die Schredder anwerfen
Als Oberstaatsanwältin in Köln hatte Brorhilker jahrelang selbst in Cum-Ex- und CumCum-Fällen ermittelt, bevor sie den Staatsdienst verließ. "Die Täter wissen sehr genau, welchen juristischen Sprengstoff sie in ihren Kellern und auf ihren Servern haben", sagt sie. "Sobald das Gesetz in Kraft ist, werfen die ihre Schredder an." Der Verein hat eine Kampagne gegen das Gesetz gestartet, das am 26.9.2024 im Bundestag beschlossen werden soll.
Mithilfe von Cum-Ex-Deals prellten Banken und andere Investoren den deutschen Staat um geschätzt mindestens 10 Mrd. EUR. Dabei wurden Aktien mit und ohne Ausschüttungsanspruch rund um den Dividendenstichtag hin- und hergeschoben - am Ende erstatteten Finanzämter nicht gezahlte Kapitalertragssteuern. Cum-Cum-Geschäfte gelten als artverwandt und weiter verbreitet, aber als noch weniger aufgeklärt.
Für diese Delikte seien die Verjährungsfristen wegen der komplexen Ermittlungen eigens von 10 auf 15 Jahre erhöht wurde, sagte Brorhilker. "Es ist ohnehin unsinnig, dass die Aufbewahrungsfristen kürzer sind als die Verjährungsfristen."
Schwere Folgen für neue Ermittlungen befürchtet
Cum-Ex- und Cum-Cum-Fälle, in denen schon ermittelt werde, seien zwar nicht von der Neuregelung betroffen – dafür aber alle Fälle, bei denen noch keine Ermittlungen liefen. "Gerade bei Cum-Cum kennen wir bisher nur die Spitze des Eisbergs – und den Rest werden wir mit diesem Gesetz vielleicht nie kennenlernen", glaubt Brorhilker.
Der Steuerschaden von Cum-Cum liege konservativ geschätzt bei rund 28,5 Mrd. EUR, zurückgeholt worden sei davon bisher nur ein Bruchteil. Die Bundesregierung könne für Tempo sorgen, forderte Brorhilker, auch mit Blick auf die Zwänge im Bundeshaushalt.
-
Bundesrat stimmt Aktivrentengesetz zu
2.6054
-
Steueränderungen 2026
1.962
-
Bundesrat stimmt Steueränderungsgesetz 2025 zu
1.610
-
Schonfrist für Offenlegung der Jahresabschlüsse 2024
1.608
-
Steuerliche Entlastung für kleinere Photovoltaikanlagen ab 2022 und 2023
1.157459
-
Erste Fragen zum digitalen Steuerbescheid ab 2026 geklärt
790
-
E-Rechnung
5559
-
Viertages-Zugangsvermutung bei der Bekanntgabe von Steuerbescheiden
5343
-
Behindertenpauschbetrag: Höhe, Anspruch & Steuer-Tipps
5261
-
Neue Pflichtangaben bei Reverse-Charge-Leistungen
521
-
Klingbeil will in 2026 Reformvorschlag für Einkommensteuer vorlegen
19.01.2026
-
Neue Homeoffice-Vereinbarung mit den Niederlanden zu Grenzpendlern
16.01.2026
-
Änderung des Steuerberatungsgesetzes doch ohne verschärftes Fremdbesitzverbot
15.01.2026
-
Was die SPD bei der Erbschaftsteuer plant
14.01.2026
-
Mannheim Tax Index 2025
09.01.2026
-
Koalition droht neuer Streit um Steuerreformen
08.01.20261
-
Steueränderungen 2026
02.01.2026
-
Schonfrist für Offenlegung der Jahresabschlüsse 2024
22.12.2025
-
Bundesrat stimmt vielen steuerrechtlichen Änderungsgesetzen und Verordnungen zu
19.12.2025
-
Siebte Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen
19.12.2025