Kassenmanipulationen mit Technik bekämpfen
"Wir brauchen dringend möglichst einfache, praktikable, gut funktionierende Lösungen, damit wir dem Betrug mit manipulierten Registrierkassen einen Riegel vorschieben können", sagte Lienenkämper der Deutschen Presse-Agentur in Düsseldorf.
Notwendigen Standards fehlen noch
Immerhin müssten alle Kassensysteme bis zum 1.1.2020 zwingend eine technische Vorrichtung vorweisen, die jede nachträgliche Veränderung sichtbar mache. Noch immer habe das Bundesamt für Sicherheit und Informationstechnik (BSI) aber die notwendigen Standards nicht festgelegt, bemängelte der CDU-Politiker.
Angesichts der hohen Steuerausfälle müsse der Start-Termin für die Sicherheitseinrichtung unbedingt gehalten werden, sagte Lienenkämper. Allein NRW verliere jährlich bis zu 1 Mrd. an Steuerausfällen durch Kassen-Betrug. Er forderte die Bundesminister für Finanzen und für Inneres auf, Beschleunigungsmöglichkeiten zu prüfen. In dieser Woche wollen Vertreter des Bundesfinanzministeriums und des BSI in Berlin zu Gesprächen zusammenkommen.
Manipulationen schwer aufzudecken
Schon Lienenkämpers Amtsvorgänger Norbert Walter-Borjans (SPD) hatte mehrfach auf "eine Art Fahrtenschreiber für Registrierkassen mit Echtzeitversiegelung" gedrungen. Ende 2016 hatte der Bundestag ein Kassengesetz verabschiedet, das wesentliche Forderungen der Länder aufnahm: eine Einzelaufzeichnungspflicht, unangemeldete Kassenkontrollen sowie Sanktionen gegen das Herstellen und Vertreiben von Manipulationssoftware (s. hierzu das Top-Thema "Gesetz gegen Manipulation an Kassensystemen"). Die Manipulationen seien aber technisch so ausgefeilt, dass Betriebsprüfer sie in der Regel nicht aufdecken könnten, stellte Lienenkämper fest.
Der Markt bietet eine Fülle von Betrüger-Software, um Einnahmen nachträglich zu frisieren. Ab Januar 2020 können Hersteller wie auch Nutzer mit Geldbußen bis zu 25.000 EUR bestraft werden. Wenn gleichzeitig Steuerhinterziehung nachzuweisen sei, drohten sogar Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren, erläuterte das Finanzministerium.
Rechtsverordnung zu Taxametern
Erwartet werde, dass das Bundesfinanzministerium im Laufe dieses Jahres in einer Rechtsverordnung verfügen werde, dass Taxameter ebenfalls mit zertifizierter Sicherheitstechnik auszustatten sind. Glücksspielgeräte seien voraussichtlich nicht betroffen.
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