Schrittweiser "Soli"-Abbau verfassungswidrig
So sei die sozial gestaffelte Entlastung verfassungswidrig, geht aus einem am Montag in Berlin vorgestellten Gutachten des Rechtsprofessors Hanno Kube von der Uni Heidelberg im Auftrag der wirtschaftsnahen "Initiative neue soziale Marktwirtschaft" hervor.
Keine Nutzungs als Umverteilungsinstrument
Der "Soli" sei als Ergänzungsabgabe nur durch einen besonderen Mittelbedarf des Bundes zu rechtfertigen und dürfe nicht als Umverteilungsinstrument genutzt werden. Auch die Tatsache, dass die Entlastung erst für 2021 geplant ist, sieht Kube kritisch, weil die Abschaffung des "Soli" bereits ab dem Auslaufen des Solidarpakts II Ende 2019 verfassungsrechtlich geboten sei.
Mittelständische Unternehmen nicht entlastet
Union und SPD haben im Koalitionsvertrag vereinbart, dass der Solidaritätszuschlag schrittweise wegfallen soll - und zwar 2021 mit einer Entlastung von 10 Mrd. EUR, die 90 Prozent der Zahler vom "Soli" befreien soll. Wirtschaftsverbände haben dies mehrfach massiv kritisiert, weil vor allem mittelständische Unternehmen nicht entlastet würden.
Der Geschäftsführer der Initiative, Hubertus Pellengahr, forderte die Bundesregierung zum Umsteuern beim "Soli" auf. "Die aktuellen und künftigen Überschüsse im Bundeshaushalt machen es der Bundesregierung möglich, den "Soli" ab 2020 ersatzlos abzuschaffen und alle Steuerzahler gleichermaßen zu entlasten."
CSU sieht sich bestätigt
Der Finanzobmann der Unions-Bundestagsfraktion, Hans Michelbach (CSU), sagte, die Zweifel an der Verfassungskonformität beim "Soli"-Abbau müssten ernstgenommen werden. Das Gutachten unterstütze die Bedenken der CSU gegen die von der SPD verlangte "willkürliche Ausgrenzung" von Steuerzahlern jenseits einer bestimmten Einkommensgrenze bei der Entlastung samt Freigrenze.
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