Abschlussbericht zur Evaluation der Corona-Wirtschaftshilfen des Bundes
Nach Einschätzung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE) bestätigt der Abschlussbericht die Wirkung und Wirtschaftlichkeit der Programme. Mit der Sicherung der Existenz von im Kern gesunden Unternehmen, der Stabilisierung der Wirtschaft und der Ermöglichung einer schnellen Erholung nach der Pandemie habe man die Ziele der Hilfen erreicht. Die administrativen Kosten für die Umsetzung der Hilfen bewerten die Gutachter als angemessen.
Mit den Corona-Wirtschaftshilfen hat die Bundesregierung Unternehmen während der Corona-Pandemie mit ihren bis dato umfangreichsten Zuschussprogrammen unterstützt. Der Wirtschaft wurde damit über die schwierige Zeit der Corona-Beschränkungen und Schließungsmaßnahmen geholfen. Insgesamt wurden rund 76 Mrd. EUR für rund 4,1 Mio Anträge ausgezahlt, davon
- rund 47 Mrd. EUR in den Überbrückungshilfen,
- 14 Mrd. EUR in den außerordentlichen Wirtschaftshilfen (November- und Dezemberhilfe),
- 13 Mrd. EUR in der Soforthilfe,
- 2,8 Mrd. EUR an Soloselbstständige in den Neustarthilfen und
- 0,1 Mrd EUR in den Härtefallhilfen.
Verhinderung von Unternehmensschließungen und Arbeitsplatzabbau
Der Evaluationsbericht zeigt, dass unter anderem durch die Corona-Wirtschaftshilfen in den Jahren 2020 und 2021 136.000 Unternehmensschließungen verhindert und 283.000 Arbeitsplätze in kleinen Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten erhalten wurden. Ohne die Hilfen hätte es insgesamt 64 % mehr Unternehmensschließungen gegeben, insbesondere in den Bereichen persönliche Dienstleitungen (80 % mehr Schließungen), Handel (76 % mehr Schließungen) und Gastgewerbe (74 % mehr Schließungen).
Weiterhin hätten die Corona-Wirtschaftshilfen wesentlich dazu beigetragen, die Bonität und die Zahlungstreue insbesondere von sehr kleinen Unternehmen im Sommer 2020 signifikant zu verbessern. Die Gesamtvollzugskosten der Corona-Wirtschaftshilfen in Höhe von 2,18 % des Gesamtfördervolumens seien angemessen gewesen.
Umfrage bei Unternehmen
Die im Zuge der Evaluation durchgeführte Umfrage bei Unternehmen bestätige die Wirkung der Programme: Bis zu 80 % der Befragten hätte erklärt, dass die Hilfen zur Existenzsicherung und zum Erhalt von Arbeitsplätzen beigetragen haben. Positiv würden weiterhin die digitale Antragsstellung sowie die Anpassung der Hilfen an den Pandemieverlauf bewertet. Die Einbeziehung der sog. prüfenden Dritten, z.B. Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer, hätten die Qualität und Zuverlässigkeit der Antragsangaben maßgeblich erhöht.
Seit Ende 2024 laufen die Arbeiten der Prognos AG und des ZEW – Leibniz-Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung – in Zusammenarbeit mit dem Statistischen Bundesamt an einer vertieften Analyse der Corona-Wirtschaftshilfen insbesondere hinsichtlich ihrer langfristigen Wirkung.
-
Schonfrist für Offenlegung der Jahresabschlüsse 2024
2.442
-
Voraussetzungen und Besonderheiten der steuerfreien Aktivrente
2.4144
-
Steuerliche Entlastung für kleinere Photovoltaikanlagen ab 2022 und 2023
1.197459
-
Neue Pflichtangaben bei Reverse-Charge-Leistungen
839
-
E-Rechnung
7759
-
Behindertenpauschbetrag: Höhe, Anspruch & Steuer-Tipps
5941
-
Viertages-Zugangsvermutung bei der Bekanntgabe von Steuerbescheiden
5823
-
Steueränderungen 2026
571
-
Änderung des Steuerberatungsgesetzes doch ohne verschärftes Fremdbesitzverbot
459
-
Bundesrat stimmt Steueränderungsgesetz 2025 zu
427
-
Bunderats-Finanzausschuss fordert Stärkung des Fremdbesitzverbots in der Steuerberatung
24.02.2026
-
Aktualisierte EU-Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete
20.02.2026
-
Nationale Spielräume bei Anti-Steuervermeidungsregeln der EU
20.02.2026
-
Omnibus-Paket zur Besteuerung
19.02.2026
-
Linnemann will Schwelle für Spitzensteuersatz verschieben
17.02.2026
-
BStBK fordert Stärkung des Fremdbesitzverbotes in der Steuerberatung
17.02.2026
-
DStV fordert Befreiung von Meldepflichten für Steuerberater
12.02.2026
-
Auslegungs- und Anwendungshinweise zum Geldwäschegesetz
11.02.2026
-
Was eine Vermögensteuer bringen könnte
11.02.2026
-
Voraussetzungen und Besonderheiten der steuerfreien Aktivrente
11.02.20264