ZEW-Studie zeigt Bürokratiekosten

EU-Unternehmen bei globaler Mindeststeuer im Nachteil


EU-Unternehmen bei globaler Mindeststeuer im Nachteil

Die Einführung von "Pillar Two", der globalen Mindeststeuer nach dem Modell der OECD, benachteiligt europäische Unternehmen im internationalen Wettbewerb. Zu diesem Ergebnis kommt eine gemeinsame Studie des ZEW Mannheim und der Tax Foundation. 

Die Untersuchung quantifiziert erstmalig die Verwaltungskosten der neuen Steuerregeln für multinationale Konzerne mit Sitz in der EU. Demnach entstehen den Unternehmen einmalige Implementierungskosten von insgesamt bis zu 2 Mrd. EUR sowie jährliche Folgekosten von bis zu 865 Mio. EUR. Besonders betroffen wären große Unternehmensgruppen, die in mehreren EU-Ländern tätig sind. Da andere große Volkswirtschaften die Regelungen voraussichtlich nicht umsetzen, entstehen laut der Studie zudem finanzielle Standortnachteile für die EU.

"Ohne eine internationale Abstimmung droht die Mindeststeuer zu scheitern", erklärt Johannes Gaul, Wissenschaftler im ZEW-Forschungsbereich "Unternehmensbesteuerung und Öffentliche Finanzwirtschaft". "Wenn von manchen Volkswirtschaften die Umsetzung von Pillar Two verzögert wird oder gar nicht erst stattfindet, dann funktioniert das System nicht wie ursprünglich beabsichtigt."

Wettbewerbsrisiken durch ungleiche internationale Umsetzung

Wie das ZEW Mannheim in seiner Pressemitteilung schreibt, verlaufe die Einführung der globalen Mindeststeuer verläuft international uneinheitlich. Während die EU und einige weitere Staaten die Regeln bereits umgesetzt hätten, zögerten große Volkswirtschaften wie die USA, China oder Indien. Dadurch entstehe ein asymmetrisches System, in dem europäische Unternehmen die zusätzlichen Verwaltungskosten tragen, während ihre Konkurrenten in anderen Märkten weiterhin von einfacheren Regelungen profitieren.

Stärker noch als die Implementierungs- und Folgekosten werde die Wettbewerbsverzerrung durch die lückenhafte Umsetzung der Pillar-Two-Regelungen von großen internationalen Standorten beeinflusst. Dies könne Investitionsentscheidungen beeinflussen und langfristig zu einer Standortverlagerung führen. So sei es aus Sicht der Forschenden empfehlenswert, die Einführung international stärker zu koordinieren und Ausnahmeregelungen für EU-Unternehmen zu prüfen, falls wesentliche Handelspartner die Reform dauerhaft nicht übernehmen.

Komplexe Regelungen erhöhen finanzielle Belastung der Unternehmen

Laut der Studie sind die hohen Umsetzungskosten und die Komplexität der neuen Vorschriften eine weitere Herausforderung. Um die Steuerbasis nach den Vorgaben der OECD korrekt zu berechnen, müssen Unternehmen zusätzliche Daten erfassen und auswerten. Dazu zählen unter anderem Anpassungen zwischen handels- und steuerrechtlicher Bilanzierung, die Berücksichtigung von Verlustvorträgen sowie die länderspezifische Ermittlung effektiver Steuersätze. Viele Unternehmen müssen dafür ihre IT-Systeme anpassen und ihre internen Prozesse neu strukturieren. 

OECD Pillar Two Compliance Costs: A Quantitative Assessment for EU-Headquartered Groups

ZEW Mannheim, Pressemitteilung v. 6.11.2025

Schlagworte zum Thema:  Internationales Steuerrecht
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