Erhöhter Grundfreibetrag wirkt erstmals im April
Die Mini-Steuerentlastung durch das Gesetz zum Abbau der kalten Progression wird sich voraussichtlich erst von April an im Geldbeutel der Verbraucher bemerkbar machen. Erst dann profitieren die Steuerzahler von der Anhebung des Grundfreibetrags rückwirkend zum Januar 2013 - vorausgesetzt, dass auch der Bundesrat am 1.2.2013 endgültig zustimmt.
Das geht aus einem Schreiben des Bundesfinanzministeriums hervor, das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Die geringe Entlastung zwischen knapp 2 und fast 5 EUR im Monat würde also zumindest im April einmalig etwas üppiger ausfallen, da sie dann für 4 Monate fällig würde.
Bei Billigung der Gesetzespläne durch die Länderkammer könnten die entsprechenden Lohnprogramme dem Schreiben zufolge bis Ende Februar veröffentlicht und ab 1. 4. von Unternehmen umgesetzt werden: «Damit bleibt den Arbeitgebern und Softwareanbietern sowie Tabellenverlagen ausreichend Zeit, die Lohnabrechnungsprogramme anzupassen oder aktuelle Lohnsteuertabellen zu drucken», heißt es.
Der steuerliche Grundfreibetrag soll in diesem Jahr auf 8.130 EUR angehoben werden und von 2014 an auf 8.354 EUR. In den Geldbeuteln der Bürger macht sich dies allerdings kaum bemerkbar. Nach Berechnungen des Berliner Steuerrechtsexperten Frank Hechtner werden die Bürger 2013 - je nach Steuerklasse - monatlich um Beträge zwischen 1,67 EUR und maximal 4,80 EUR entlastet.
Eine größere Entlastung bei der Einkommensteuer war am Widerstand der von SPD und Grünen geführten Länder gescheitert. Bund und Länder einigten sich daher nur auf einen höheren Grundfreibetrag, was aus verfassungsrechtlichen Gründen aber ohnehin fällig wäre. Das schwarz-gelbe Steuerpaket zum Abbau der «kalten Progression» und «heimlichen Steuererhöhungen» hatte ursprünglich ein Entlastungsvolumen von 6 Mrd. EUR.
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