Erbschaftsteuer: Koalition will "Cash-GmbH" stoppen

Die schwarz-gelbe Koalition will Mitte April einen Gesetzentwurf in den Bundestag einbringen, um das Steuerspar-Modell der sog. Cash-GmbH zu unterbinden. Das Schlupfloch bei der Erbschaftsteuer solle noch vor der Bundestagswahl geschlossen werden.

Ein Sprecher der CDU/CSU-Fraktion bestätigte am 4.4.2013 einen entsprechenden Bericht der «Rheinischen Post».

Bislang können Unternehmenserben die Erbschaftsteuer umgehen, indem sie privates Geldvermögen auf die Firma übertragen. Da bei Betriebsvermögen nur eine geringe oder gar keine Erbschaftsteuer anfällt, lässt sich auf diesem Weg viel Geld sparen. Künftig sollen jedoch die Finanzämter den normalen Geldbestand des betroffenen Unternehmens in den vergangenen 5 Jahren feststellen. Beträge oberhalb dieser Marke, die der Firma kurzfristig zugeführt wurden, unterlägen dann der vollen Erbschaftsteuer.

Hinweis: Eine Regelung gegen die Cash-GmbH war bereits im Entwurf des vorläufig gescheiterten Jahressteuergesetzes (JStG) 2013 enthalten. Im Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz, das einige Teile des JStG 2013 aufgreift, fehlt eine solche Regelung. Das Gesetz wurde u.a. deswegen vom Bundesrat abgelehnt und in den Vermittlungsausschuss verwiesen. Zudem hat der Bundesrat einen weiteren Gesetzentwurf für ein JStG 2013 beschlossen, der weitestgehend dem Vermittlungsergebnis zum ursprünglichen JStG 2013 entspricht und daher ebenfalls eine Regelung gegen die Cash-GmbH enthält. Insofern überrascht es, dass nun anscheinend noch ein weiterer Gesetzentwurf ins Rennen geschickt werden soll.

dpa
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