Einheitliche Regeln für Imbissbuden
Die "Bild"-Zeitung hatte über das Vorhaben berichtet. Demnach könnten Currywurst und Pommes frites mit dem ermäßigtem Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent besteuert werden - unabhängig von der Frage, ob die Speisen im Stehen oder an Tischen verzehrt werden.
Damit reagieren Bund und Länder letztlich auf ein BFH-Urteil vom August 2011. Das hatte zur Folge, dass mehr Imbissbuden ihre Currywurst mit 7 statt 19 Prozent versteuern konnten. Nun sollen noch bestehende Abgrenzungsprobleme beseitigt werden.
Deutschlands oberste Finanzrichter hatten vor einem Jahr entschieden, dass der reduzierte Steuersatz von 7 Prozent ("Essenslieferung") wie bisher nur dann gilt, wenn eine Currywurst oder Pommes aus der Hand im Stehen gegessen werden. Diese Bedingung sei aber auch erfüllt, wenn diese "einfach oder ähnlich standardisiert" zubereiteten Speisen an lediglich "behelfsmäßigen Verzehrvorrichtungen" wie "Ablagebrettern" gegessen werden.
Sollte der Imbissbudenbesitzer aber einen Tisch und "Sitzgelegenheiten" bereitstellen, wäre weiterhin der volle Satz von 19 Prozent ("Restaurationsleistung") fällig. Ergänzend hatten die BFH-Richter klargestellt: "Verzehrvorrichtungen Dritter - wie z.B. Tische und Bänke eines Standnachbarn" - seien nicht mehr zu berücksichtigen, auch wenn diese im Interesse des Imbissbudenbetreibers zur Verfügung gestellt wurden. Das wäre dann also wieder nur eine 7-prozentige "Essenslieferung".
Experten hatten schon nach dem BFH-Urteil vorausgesagt, dass die Streitereien um Mehrwertsteuersätze für Speisen weitergehen. Denn es blieben andere Abgrenzungsfragen bei Imbissständen bestehen.
Schon Monate davor hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschieden, dass Popcorn oder Nachos in Kinos als Lieferung anzusehen seien und daher dem ermäßigten Steuersatz von 7 Prozent unterliegen müssten - auch aufgewärmt. Die Finanzämter hatten zuvor in den Streitfällen 19 Prozent verlangt, da es sich bei der Zubereitung von Essen zum direkten Verzehr an Ort und Stelle ja um eine Dienstleistung handele und nicht um eine Lieferung.
-
Steuerliche Entlastung für kleinere Photovoltaikanlagen ab 2022 und 2023
444459
-
Neuntes Gesetz zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes verkündet
424
-
Voraussetzungen und Besonderheiten der steuerfreien Aktivrente
3964
-
E-Rechnung
3809
-
Viertages-Zugangsvermutung bei der Bekanntgabe von Steuerbescheiden
3223
-
Aktionsplan gegen Steuer- und Finanzkriminalität
2722
-
Diese Reform ist ein Reförmchen auf allen Ebenen
222
-
Neue Pflichtangaben bei Reverse-Charge-Leistungen
195
-
Behindertenpauschbetrag: Höhe, Anspruch & Steuer-Tipps
1921
-
Außenprüfungsordnung ersetzt Betriebsprüfungsordnung
152
-
19 Prozent auf alles? Ifo-Chef für höhere Mehrwertsteuer
07.08.2026
-
Krypto-Anleger verharren im Dauerfrost
05.08.2026
-
Gesetz zur Einführung einer Frühstartrente
27.07.2026
-
Automatischer Informationsaustausch zu Kryptowerten
22.07.2026
-
Automatischer Informationsaustausch zu Einkünften über digitale Plattformen
20.07.2026
-
Aktionsplan gegen Steuer- und Finanzkriminalität
17.07.20262
-
SPD-Generalsekretär will Erbschaftsteuer-Schlupflöcher schließen
15.07.2026
-
DStV warnt vor Risiken der geplanten EU Inc.
14.07.2026
-
Außenprüfungsordnung ersetzt Betriebsprüfungsordnung
13.07.2026
-
Gesetz zur Einführung eines antragslosen Kindergeldes
10.07.2026