Eigener Länderentwurf für das Jahressteuergesetz
Der Großteil der Zusatzeinnahmen würde mit 377 Mio. EUR auf die Länderkassen entfallen. Das Steuerplus könnte noch höher ausfallen. So wurden vorerst keine Angaben zu Mehreinnahmen aus der geplanten Eindämmung von Steuersparmodellen für Top-Verdiener bei Goldgeschäften gemacht.
Wesentliche Teile des äußerst umfangreichen Jahressteuergesetzes 2013 sind zwischen Bund und Ländern eigentlich unstrittig. Wegen der Debatte über eine Ausdehnung des steuergünstigen Ehegattensplittings auf eingetragene Lebenspartnerschaften gab es aber bisher noch keine Verständigung. Auch ein Vermittlungsverfahren war gescheitert.
Die Bundesregierung hatte dann ein neues Gesetzespaket auf den Weg gebracht in Form einer Formulierungshilfe - auch, um ein Vertragsverletzungsverfahren durch die EU-Kommission zu vermeiden. Dieses wird am 21.2.2013 erstmals im Bundestag beraten.
Der Gesetzentwurf der Länder enthält die unstrittigen Teile ohne die Pläne für eine steuerliche Gleichstellung der Lebenspartnerschaften mit der Ehe. Den Ländern ist eine Einigung wichtig, um Steuerschlupflöcher zu schließen. So greifen die Länder die Eindämmung des Schlupflochs «Cash GmbH» für die Erbschaftsteuer auf, worauf die Koalition im neuen Entwurf verzichtet hatte. Allein dies soll jährlich 100 Mio. EUR in die Länderkassen spülen. Zudem soll das Problem der «Rett-Blocker-Strukturen» angegangen werden, mit denen sich die Grunderwerbsteuer sparen lässt. Hier hoffen die Länder auf 150 Mio. EUR. Der rheinland-pfälzische Finanzminister Carsten Kühl (SPD) erwartet, dass unionsgeführte Länder mitziehen. Auch in der Unionsfraktion im Bundestag gebe es Sympathien. Abgestimmt werden könnte noch Anfang März.
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