Entwurf des Haushaltsgesetzes 2016
Erfreulicherweise wird der Bundeshaushalt für 2016 wiederum ausgeglichen sein und es ist keine Neuverschuldung erforderlich. Das gilt auch für den ebenfalls erstellten Finanzplan für die Jahre 2017 bis 2019.
Das Haushaltsgesetz des Bundes weist Einnahmen und Ausgaben i. H. v. jeweils 312 Mrd. EUR aus. Es ist keine Nettokreditaufnahme vorgesehen, sodass die nach der Schuldenregel zulässige Neuverschuldungsgrenze mit rund 11,5 Mrd. EUR nach den aktuellen Planungen für 2016 nicht in Anspruch genommen werden muss. Enthalten ist jedoch eine Ermächtigung zur Kreditaufnahme soweit diese der Tilgung von im Haushaltsjahr fällig werdenden Krediten dient.
Das Haushaltsgesetz ist mit Abstand das umfangreichste Gesetz, das der Bundestag verabschiedet; so weist der Entwurf zum Haushaltsgesetz 2016 immerhin 3.184 Seiten(!) auf. Neben sehr umfangreichen Detailinformationen ist daraus auch ersichtlich, dass die gesamten Steuereinnahmen für 2016 mit 290 Mrd. EUR veranschlagt werden, dies sind über 11 Mrd. EUR mehr als in 2015.
Aufgeführt sind aber auch die größten Steuervergünstigungen und die daraus resultierenden Mindereinnahmen.
20 größte Steuervergünstigungen des Bundes in 2016:
| Mindereinnahmen in Mio. EUR |
Ermäßigter Umsatzsteuersatz für kulturelle und unterhaltende Leistungen | 1.985 |
Stromsteuerbegünstigung für Unternehmen des produzierenden Gewerbes in Sonderfällen (sog. Spitzenausgleich) | 1.900 |
Energiesteuerbegünstigung für die Stromerzeugung | 1.800 |
Steuerbefreiung für gesetzliche oder tarifliche Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit | 1.194 |
Stromsteuerbegünstigung für Unternehmen des produzierenden Gewerbes und Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft | 1.000 |
Stromsteuerbegünstigung für bestimmte Prozesse und Verfahren | 720 |
Ermäßigter Umsatzsteuersatz für Personenbeförderung im Nahverkehr | 662 |
Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen im Haushalt | 650 |
Ermäßigter Umsatzsteuersatz für Beherbergungsleistungen | 619 |
Energiesteuerbegünstigung für bestimmte Prozesse und Verfahren | 590 |
Steuerbegünstigung für Energieerzeugnisse, die im inländischen Flugverkehr verwendet werden | 530 |
Förderung der privaten kapitalgedeckten Altersvorsorge durch Zulagen (Fördervolumen) | 463 |
Steuerbegünstigung für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Agrardieselgesetz) | 400 |
Steuerbegünstigung der Energieerzeugnisse, die bei der Herstellung von Energieerzeugnissen zur Aufrechterhaltung des Betriebs verwendet werden (sog. Herstellerprivileg) | 350 |
Ermäßigter Umsatzsteuersatz für die Umsätze aus der Zahntechniker sowie für Lieferungen und Wiederherstellungen von Zahnprothesen und kieferorthopädischen Apparaten durch Zahnärzte | 257 |
Steuerbegünstigung für Flüssiggas und Erdgas, das als Kraftstoff verwendet wird | 230 |
Energiesteuerbegünstigung für Unternehmen des produzierenden Gewerbes in Sonderfällen (sog. Spitzenausgleich) | 180 |
Steuerbegünstigung für Energieerzeugnisse, die in der Binnenschifffahrt verwendet werden | 160 |
Energiesteuerbegünstigung für Unternehmen des produzierenden Gewerbes und Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft | 160 |
Teilweise Energiesteuerentlastung für die gekoppelte Erzeugung von Kraft und Wärme (KWK) | 100 |
Enthalten ist zudem eine Zusammenstellung der Steuermindereinnahmen, die sich durch diverse andere Abzugsmöglichkeiten ergeben:
Sonstige steuerliche Abzüge und Minderungen | Mindereinnahmen in Mio. EUR |
Umsatzsteuerbefreiung der Heilbehandlungen (Humanmedizin, Krankenhaus und andere ärztliche Heilbehandlungen einschließlich der integrierten Versorgung) | 8.464 |
Abzug der Kirchensteuer als Sonderausgaben | 1.653 |
Steuerbegünstigung von Ausgaben zur Förderung mildtätiger, kirchlicher und gemeinnütziger Zwecke sowie von Zuwendungen an politische Parteien (Spendenabzug) | 799 |
Sonderausgabenabzug für sonstige Vorsorgeaufwendungen (z. B. Haftpflicht- oder Unfallversicherungen) | 782 |
Ermäßigter Umsatzsteuersatz für Krankenrollstühle, Körperersatzstücke, orthopädische Apparate, etc., sowie für Schwimm- und Heilbäder und Kureinrichtungen | 336 |
Ermäßigter Umsatzsteuersatz für Leistungen gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Einrichtungen | 179 |
Steuerermäßigung für die Inanspruchnahme einer haushaltsnahen Dienstleistung | 159 |
Kfz-Steuerbefreiung bzw. ermäßigte Kfz-Steuer für blinde, hilflose und außergewöhnlich geh- oder schwerbehinderte Fahrzeughalter | 115 |
Lohnsteuerpauschalierung für Zukunftssicherungsleistungen mit einem Steuersatz von 20 % | 106 |
Das Haushaltsgesetz 2016 wird am 8.9.2016 in den Deutschen Bundestag eingebracht und dort in Erster Sitzung beraten sowie in den Haushaltsausschuss verwiesen werden.
-
Bundesrat stimmt Aktivrentengesetz zu
3.3724
-
Steueränderungen 2026
2.282
-
Schonfrist für Offenlegung der Jahresabschlüsse 2024
2.001
-
Steuerliche Entlastung für kleinere Photovoltaikanlagen ab 2022 und 2023
1.234459
-
Bundesrat stimmt Steueränderungsgesetz 2025 zu
1.076
-
E-Rechnung
6959
-
Erste Fragen zum digitalen Steuerbescheid ab 2026 geklärt
684
-
Viertages-Zugangsvermutung bei der Bekanntgabe von Steuerbescheiden
6373
-
Neue Pflichtangaben bei Reverse-Charge-Leistungen
616
-
Behindertenpauschbetrag: Höhe, Anspruch & Steuer-Tipps
5881
-
DIW-Vorschlag zur Erbschaftsteuer
23.01.2026
-
Klingbeil will in 2026 Reformvorschlag für Einkommensteuer vorlegen
19.01.2026
-
Neue Homeoffice-Vereinbarung mit den Niederlanden zu Grenzpendlern
16.01.2026
-
Änderung des Steuerberatungsgesetzes doch ohne verschärftes Fremdbesitzverbot
15.01.2026
-
Was die SPD bei der Erbschaftsteuer plant
14.01.2026
-
Mannheim Tax Index 2025
09.01.2026
-
Koalition droht neuer Streit um Steuerreformen
08.01.20261
-
Steueränderungen 2026
02.01.2026
-
Schonfrist für Offenlegung der Jahresabschlüsse 2024
22.12.2025
-
Bundesrat stimmt vielen steuerrechtlichen Änderungsgesetzen und Verordnungen zu
19.12.2025