Bundesregierung: Entwurf des Haushaltsgesetzes 2016

Die Bundesregierung hat einen Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2016 (Haushaltsgesetz 2016) vorgelegt.

Erfreulicherweise wird der Bundeshaushalt für 2016 wiederum ausgeglichen sein und es ist keine Neuverschuldung erforderlich. Das gilt auch für den ebenfalls erstellten Finanzplan für die Jahre 2017 bis 2019.

Das Haushaltsgesetz des Bundes weist Einnahmen und Ausgaben i. H. v. jeweils 312 Mrd. EUR aus. Es ist keine Nettokreditaufnahme vorgesehen, sodass die nach der Schuldenregel zulässige Neuverschuldungsgrenze mit rund 11,5 Mrd. EUR nach den aktuellen Planungen für 2016 nicht in Anspruch genommen werden muss. Enthalten ist jedoch eine Ermächtigung zur Kreditaufnahme soweit diese der Tilgung von im Haushaltsjahr fällig werdenden Krediten dient.

Das Haushaltsgesetz ist mit Abstand das umfangreichste Gesetz, das der Bundestag verabschiedet; so weist der Entwurf zum Haushaltsgesetz 2016 immerhin 3.184 Seiten(!) auf. Neben sehr umfangreichen Detailinformationen ist daraus auch ersichtlich, dass die gesamten Steuereinnahmen für 2016 mit 290 Mrd. EUR veranschlagt werden, dies sind über 11 Mrd. EUR mehr als in 2015.

Aufgeführt sind aber auch die größten Steuervergünstigungen und die daraus resultierenden Mindereinnahmen.

20 größte Steuervergünstigungen des Bundes in 2016:

 

Mindereinnahmen in Mio. EUR

Ermäßigter Umsatzsteuersatz für kulturelle und unterhaltende Leistungen

1.985

Stromsteuerbegünstigung für Unternehmen des produzierenden Gewerbes in Sonderfällen (sog. Spitzenausgleich)

1.900

Energiesteuerbegünstigung für die Stromerzeugung

1.800

Steuerbefreiung für gesetzliche oder tarifliche Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit

1.194

Stromsteuerbegünstigung für Unternehmen des produzierenden Gewerbes und Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft

1.000

Stromsteuerbegünstigung für bestimmte Prozesse und Verfahren

720

Ermäßigter Umsatzsteuersatz für Personenbeförderung im Nahverkehr

662

Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen im Haushalt

650

Ermäßigter Umsatzsteuersatz für Beherbergungsleistungen

619

Energiesteuerbegünstigung für bestimmte Prozesse und Verfahren

590

Steuerbegünstigung für Energieerzeugnisse, die im inländischen Flugverkehr verwendet werden

530

Förderung der privaten kapitalgedeckten Altersvorsorge durch Zulagen (Fördervolumen)

463

Steuerbegünstigung für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Agrardieselgesetz)

400

Steuerbegünstigung der Energieerzeugnisse, die bei der Herstellung von Energieerzeugnissen zur Aufrechterhaltung des Betriebs verwendet werden (sog. Herstellerprivileg)

350

Ermäßigter Umsatzsteuersatz für die Umsätze aus der Zahntechniker sowie für Lieferungen und Wiederherstellungen von Zahnprothesen und kieferorthopädischen Apparaten durch Zahnärzte

257

Steuerbegünstigung für Flüssiggas und Erdgas, das als Kraftstoff verwendet wird

230

Energiesteuerbegünstigung für Unternehmen des produzierenden Gewerbes in Sonderfällen (sog. Spitzenausgleich)

180

Steuerbegünstigung für Energieerzeugnisse, die in der Binnenschifffahrt verwendet werden

160

Energiesteuerbegünstigung für Unternehmen des produzierenden Gewerbes und Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft

160

Teilweise Energiesteuerentlastung für die gekoppelte Erzeugung von Kraft und Wärme (KWK)

100

Enthalten ist zudem eine Zusammenstellung der Steuermindereinnahmen, die sich durch diverse andere Abzugsmöglichkeiten ergeben:

Sonstige steuerliche Abzüge und Minderungen

Mindereinnahmen in Mio. EUR

Umsatzsteuerbefreiung der Heilbehandlungen (Humanmedizin, Krankenhaus und andere ärztliche Heilbehandlungen einschließlich der integrierten Versorgung)

8.464

Abzug der Kirchensteuer als Sonderausgaben

1.653

Steuerbegünstigung von Ausgaben zur Förderung mildtätiger, kirchlicher und gemeinnütziger Zwecke sowie von Zuwendungen an politische Parteien (Spendenabzug)

799

Sonderausgabenabzug für sonstige Vorsorgeaufwendungen (z. B. Haftpflicht- oder Unfallversicherungen)

782

Ermäßigter Umsatzsteuersatz für Krankenrollstühle, Körperersatzstücke, orthopädische Apparate, etc., sowie für Schwimm- und Heilbäder und Kureinrichtungen

336

Ermäßigter Umsatzsteuersatz für Leistungen gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Einrichtungen

179

Steuerermäßigung für die Inanspruchnahme einer haushaltsnahen Dienstleistung

159

Kfz-Steuerbefreiung bzw. ermäßigte Kfz-Steuer für blinde, hilflose und außergewöhnlich geh- oder schwerbehinderte Fahrzeughalter

115

Lohnsteuerpauschalierung für Zukunftssicherungsleistungen mit einem Steuersatz von 20 %

106

Das Haushaltsgesetz 2016 wird am 8.9.2016 in den Deutschen Bundestag eingebracht und dort in Erster Sitzung beraten sowie in den Haushaltsausschuss verwiesen werden.

Gesetzesentwurf der Bundesregierung vom 14.8.2015

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