Entwurf des Haushaltsgesetzes 2016
Erfreulicherweise wird der Bundeshaushalt für 2016 wiederum ausgeglichen sein und es ist keine Neuverschuldung erforderlich. Das gilt auch für den ebenfalls erstellten Finanzplan für die Jahre 2017 bis 2019.
Das Haushaltsgesetz des Bundes weist Einnahmen und Ausgaben i. H. v. jeweils 312 Mrd. EUR aus. Es ist keine Nettokreditaufnahme vorgesehen, sodass die nach der Schuldenregel zulässige Neuverschuldungsgrenze mit rund 11,5 Mrd. EUR nach den aktuellen Planungen für 2016 nicht in Anspruch genommen werden muss. Enthalten ist jedoch eine Ermächtigung zur Kreditaufnahme soweit diese der Tilgung von im Haushaltsjahr fällig werdenden Krediten dient.
Das Haushaltsgesetz ist mit Abstand das umfangreichste Gesetz, das der Bundestag verabschiedet; so weist der Entwurf zum Haushaltsgesetz 2016 immerhin 3.184 Seiten(!) auf. Neben sehr umfangreichen Detailinformationen ist daraus auch ersichtlich, dass die gesamten Steuereinnahmen für 2016 mit 290 Mrd. EUR veranschlagt werden, dies sind über 11 Mrd. EUR mehr als in 2015.
Aufgeführt sind aber auch die größten Steuervergünstigungen und die daraus resultierenden Mindereinnahmen.
20 größte Steuervergünstigungen des Bundes in 2016:
| Mindereinnahmen in Mio. EUR |
Ermäßigter Umsatzsteuersatz für kulturelle und unterhaltende Leistungen | 1.985 |
Stromsteuerbegünstigung für Unternehmen des produzierenden Gewerbes in Sonderfällen (sog. Spitzenausgleich) | 1.900 |
Energiesteuerbegünstigung für die Stromerzeugung | 1.800 |
Steuerbefreiung für gesetzliche oder tarifliche Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit | 1.194 |
Stromsteuerbegünstigung für Unternehmen des produzierenden Gewerbes und Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft | 1.000 |
Stromsteuerbegünstigung für bestimmte Prozesse und Verfahren | 720 |
Ermäßigter Umsatzsteuersatz für Personenbeförderung im Nahverkehr | 662 |
Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen im Haushalt | 650 |
Ermäßigter Umsatzsteuersatz für Beherbergungsleistungen | 619 |
Energiesteuerbegünstigung für bestimmte Prozesse und Verfahren | 590 |
Steuerbegünstigung für Energieerzeugnisse, die im inländischen Flugverkehr verwendet werden | 530 |
Förderung der privaten kapitalgedeckten Altersvorsorge durch Zulagen (Fördervolumen) | 463 |
Steuerbegünstigung für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Agrardieselgesetz) | 400 |
Steuerbegünstigung der Energieerzeugnisse, die bei der Herstellung von Energieerzeugnissen zur Aufrechterhaltung des Betriebs verwendet werden (sog. Herstellerprivileg) | 350 |
Ermäßigter Umsatzsteuersatz für die Umsätze aus der Zahntechniker sowie für Lieferungen und Wiederherstellungen von Zahnprothesen und kieferorthopädischen Apparaten durch Zahnärzte | 257 |
Steuerbegünstigung für Flüssiggas und Erdgas, das als Kraftstoff verwendet wird | 230 |
Energiesteuerbegünstigung für Unternehmen des produzierenden Gewerbes in Sonderfällen (sog. Spitzenausgleich) | 180 |
Steuerbegünstigung für Energieerzeugnisse, die in der Binnenschifffahrt verwendet werden | 160 |
Energiesteuerbegünstigung für Unternehmen des produzierenden Gewerbes und Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft | 160 |
Teilweise Energiesteuerentlastung für die gekoppelte Erzeugung von Kraft und Wärme (KWK) | 100 |
Enthalten ist zudem eine Zusammenstellung der Steuermindereinnahmen, die sich durch diverse andere Abzugsmöglichkeiten ergeben:
Sonstige steuerliche Abzüge und Minderungen | Mindereinnahmen in Mio. EUR |
Umsatzsteuerbefreiung der Heilbehandlungen (Humanmedizin, Krankenhaus und andere ärztliche Heilbehandlungen einschließlich der integrierten Versorgung) | 8.464 |
Abzug der Kirchensteuer als Sonderausgaben | 1.653 |
Steuerbegünstigung von Ausgaben zur Förderung mildtätiger, kirchlicher und gemeinnütziger Zwecke sowie von Zuwendungen an politische Parteien (Spendenabzug) | 799 |
Sonderausgabenabzug für sonstige Vorsorgeaufwendungen (z. B. Haftpflicht- oder Unfallversicherungen) | 782 |
Ermäßigter Umsatzsteuersatz für Krankenrollstühle, Körperersatzstücke, orthopädische Apparate, etc., sowie für Schwimm- und Heilbäder und Kureinrichtungen | 336 |
Ermäßigter Umsatzsteuersatz für Leistungen gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Einrichtungen | 179 |
Steuerermäßigung für die Inanspruchnahme einer haushaltsnahen Dienstleistung | 159 |
Kfz-Steuerbefreiung bzw. ermäßigte Kfz-Steuer für blinde, hilflose und außergewöhnlich geh- oder schwerbehinderte Fahrzeughalter | 115 |
Lohnsteuerpauschalierung für Zukunftssicherungsleistungen mit einem Steuersatz von 20 % | 106 |
Das Haushaltsgesetz 2016 wird am 8.9.2016 in den Deutschen Bundestag eingebracht und dort in Erster Sitzung beraten sowie in den Haushaltsausschuss verwiesen werden.
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