Probleme von Einzelunternehmen im Bestätigungsverfahren

Im Bestätigungsverfahren wird die Gültigkeit einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer geprüft. Doch bei Einzelunternehmen kann es hier aktuell zu Problemen kommen, wie das BZSt informiert.

Das BZSt weist darauf hin, dass viele Unternehmen aktuell von Betreibern einer elektronischen Plattform angeschrieben werden, weil ihre angegebenen Unternehmensdaten nicht korrekt seien. Das Problem kann auftauchen, wenn eine Person ein Einzelunternehmen betriebt und beim zuständigen Finanzamt unter der Wohnanschrift geführt wird. Die Finanzämter speichern zwar auch weitere Anschriften, übermitteln aus technischen Gründen jedoch nur eine Anschrift an das BZSt. Auf diese Daten greift das BZSt beim Bestätigungsverfahren zurück. Das BZSt kann diese nicht ändern.

Euro-Adresse beim BZSt beantragen

Es kann daher dazu führen, dass die Adressdaten im Bestätigungsverfahren nicht bestätigt werden können. Was können Unternehmen tun? Das BZSt empfiehlt in diesem Fall, für das Bestätigungsverfahren beim BZSt eine sogenannte Euro-Adresse eintragen zu lassen. Diese Adresse wird ausschließlich für das Bestätigungsverfahren verwendet.Die Eintragung einer Euro-Adresse ist schriftlich zu stellen, beispielsweise über das Kontaktformular. Sollte sich die Euro-Adresse ändern, ist dies auf dem gleichen Wege mitzuteilen.

BZSt, UStKV Newsletter 01/2022

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