
Ein Rechtsstreit um 15 Cent kommt einem Jobcenter in Thüringen teuer zu stehen.
Das Landessozialgericht (LSG) in Erfurt verurteilte ein Jobcenter dazu, sich an den Kosten des Verfahrens um einen Streitwert von 15 Cent mit 600 EUR zu beteiligen. Trotz eindeutiger Rechtslage sei das Jobcenter in Mühlhausen (Unstrut-Hainich-Kreis) wegen eines geringen Betrags von 15 Cent gegen ein Urteil des Sozialgerichts Nordhausen in Berufung gegangen.
Rundungsregeln führten zur Verurteilung
Die Nordhäuser Richter hatten das Jobcenter zur Zahlung verurteilt, da Leistungen für Hartz-IV-Empfänger ab 50 Cent aufzurunden seien. Dagegen war das Jobcenter in Berufung vor die nächsthöhere Instanz gezogen - allerdings erfolglos. Das teilte das LSG Erfurt am 11.2.2013 mit.
Das Jobcenter nun zur Zahlung der anteileigen Verfahrenskosten verurteilt. Ein Verfahren vor dem LSG hätte den Justizhaushalt schon vor Jahren mit durchschnittlich mehr als 2.000 EUR belastet, erklärten die Richter. 600 EUR Beteiligung seien daher angemessen.
Schlagworte zum Thema: Hartz IV, Jobcenter
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