Der nach § 11 Absatz 2 bestehende Anspruch auf die Nachholung von Impfungen und die Vervollständigung des Impfschutzes, bei Jugendlichen spätestens bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, bleibt von den nachfolgenden Regelungen unberührt.

Bei Patientinnen und Patienten mit Immundefizienz besteht unter der Voraussetzung der medizinischen Notwendigkeit zur Kontrolle des Impferfolgs ein Anspruch auf entsprechende serologische Testungen (§ 11 Absatz 1 Satz 2) im unmittelbaren Zusammenhang mit den im Folgenden aufgeführten Impfungen.

Impfung gegen Indikation Hinweise zur Umsetzung
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Affenpocken Indikationsimpfung:  

Indikationsimpfung für Personen mit erhöhtem Expositions- und Infektionsrisiko:

  • Männer ≥ 18 Jahre, die Sex mit Männern haben (MSM) und dabei häufig die Partner wechseln.

Berufliche Indikation:

  • Personal in Speziallaboratorien, das gezielte Tätigkeiten mit infektiösen Laborproben ausübt, die Affenpockenmaterial enthalten, und nach individueller Risikobewertung durch den Sicherheitsbeauftragten als infektionsgefährdet eingestuft wird.
Zweimalige Impfung im Abstand von mindestens 28 Tagen. Bei Personen, die in der Vergangenheit gegen Pocken geimpft worden sind, ist eine Impfstoffdosis ausreichend.
Cholera Reiseindikation:  
  • Reisen in Cholera-Epidemiegebiete mit voraussichtlich ungesichertem Zugang zu Trinkwasser
  • Längerfristige Tätigkeit in Cholera-Epidemiegebiete (z. B. Einsatz als KatastrophenhelferIn, medizinisches Personal)
Bei Impfung aufgrund von Auslandsaufenthalten besteht ein Leistungsanspruch nur im Rahmen des § 11 Absatz 3.
COVID-19 Standardimpfung (zum Erreichen der Basisimmunität):  
  Standardimpfung ab dem Alter von 18 Jahren bei unvollständiger Basisimmunität (≥ 3 Antigenkontakte, davon mindestens 2 Impfungen)

Impfung mit einem für die Grundimmunisierung oder Auffrischimpfung zugelassenen und von der STIKO empfohlenen COVID-19-Impfstoff, bis die Anzahl der für die Basisimmunität erforderlichen ≥ 3 SARS-CoV-2- Antigenkontakte erreicht ist.

Schwangere jeden Alters sollen fehlende Impfstoffdosen erst ab dem 2. Trimenon erhalten
  weitere Auffrischimpfung(en):  
  Auffrischimpfung für Personen ab dem Alter von 60 Jahren Auffrischimpfung mit einem zugelassenen und von der STIKO empfohlenen Varianten-adaptierten Impfstoff in der Regel in einem Abstand von mindestens 12 Monaten zur letzten bekannten SARS-CoV-2- Antigenexpositon (Impfung oder Infektion); vorzugsweise im Herbst
  Indikationsimpfung:  
 

Indikationsimpfung für

1. Personen ≥ 6 Monate mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung für einen schweren COVID-19-Verlauf infolge einer Grundkrankheit, wie z. B.:

  • Chronische Erkrankungen der Atmungsorgane (COPD)
  • Chronische Herz-Kreislauf-, Leber- und Nierenerkrankungen
  • Diabetes mellitus und andere Stoffwechselerkrankungen
  • Adipositas
  • ZNS-Erkrankungen, wie z. B. chronische neurologische Erkrankungen, Demenz oder geistige Behinderung, psychiatrische Erkrankungen oder zerebrovaskuläre Erkrankungen
  • Trisomie 21
  • Angeborene oder erworbene Immundefizienz (z. B. HIV-Infektion, chronisch-entzündliche Erkrankungen unter relevanter immunsupprimierender Therapie, Z. n. Organtransplantation)
  • aktive neoplastische Krankheiten

2. Bewohnerinnen und Bewohner in Einrichtungen der Pflege

3. Familienangehörige und enge Kontaktpersonen von Immunsupprimierten

Impfung mit einem für die Grundimmunisierung oder Auffrischimpfung zugelassenen und von der STIKO empfohlenen altersspezifischen COVID-19-Impfstoff, bis die Anzahl der für die Basisimmunität erforderlichen ≥ 3 SARS-CoV-2-Antigenkontakte erreicht ist.

Auffrischimpfung mit einem zugelassenen und von der STIKO empfohlenen Varianten-adaptierten Impfstoff in der Regel in einem Abstand von mindestens 12 Monaten zur letzten bekannten SARS-CoV-2- Antigenexpositon (Impfung oder Infektion); vorzugsweise im Herbst. Bei Personen mit relevanter Einschränkung der Immunantwort sind evtl. weitere Impfstoffdosen und ein verkürzter Impfabstand (> 4 Wochen) notwendig.

Bei Personen mit relevanter Einschränkung der Immunantwort kann eine serologische Untersuchung auf spezifische Antikörper gegen das SARS-CoV-2-Spikeprotein erfolgen (siehe Tabelle 8 Epidemiologisches Bulletin Nr. 40 vom 6. Oktober 2022 und Seite 4 Epidemiologisches Bulletin Nr. 21 vom 25. März 2023)
  Berufliche Indikation:  
  Personal in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen, insbesondere solchen mit direktem Kontakt zu Patientinnen und Patienten bzw. Bewohnerinnen und Bewohnern.

Impfung mit einem für die Grundimmunisierung oder Auffrischimpfung zugelassenen und von der STIKO empfohlenen altersspezifischen COVID-19-Impfstoff, bis die Anzahl der für die Basisimmunität erforderlichen ≥ 3 SARS-CoV-2-Antigenkontakte erreicht ist

Auffrischimpfung mit einem zugelassenen und von der STIKO empfohlenen Varianten-adaptierten Impfstoff in der Regel in einem Abstand von mindestens 12 Monaten zur letzten bekannten SARS-CoV-2-Antigenexpositon (Impfung oder Infektion); vorzugsweise im Herbst.
Dengue Berufliche Indikation:  
  Personen,...

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