Bei einigen Staaten ist keine zeitliche Begrenzung vorgesehen. In diesen Fällen ergibt sich die zeitliche Begrenzung entweder aus einer vertraglichen Begrenzung oder aus der Art und Weise der Aufgabe im Ausland. Sollte in diesen Staaten von Beginn an feststehen, dass die Entsendung über die zeitliche Begrenzung hinausgeht, gelten die deutschen Rechtsvorschriften in jedem Fall für die Dauer der im Abkommen vereinbarten Zeitgrenze weiter. Dies gilt nur, sofern die Voraussetzungen für eine Entsendung erfüllt sind. Lediglich das deutsch-amerikanische Abkommen sieht vor, dass in einem solchen Fall sofort die amerikanischen Rechtsvorschriften anzuwenden sind.

Abkommensstaat Zeitliche Befristung
Albanien 24 Monate
Australien 48 Monate
Bosnien-Herzegowina Nein
Brasilien 24 Monate
Chile 36 Monate
China 48 Monate
Indien 48 Monate
Israel Nein
Japan 60 Monate
Kanada 60 Monate
Korea 24 Monate
Kosovo Nein
Marokko 36 Monate
Moldau 24 Monate
Montenegro Nein
Nordmazedonien 24 Monate
Philippinen 48 Monate
Quebec 60 Monate
Serbien Nein
Türkei Nein
Tunesien 12 Monate
Uruguay 24 Monate
Vereinigtes Königreich (Abkommen über Handel und Zusammenarbeit) 24 Monate
Vereinigte Staaten 60 Monate

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