Entscheidungsstichwort (Thema)

Schadensersatz wegen unrichtiger AFG-Bescheinigung

 

Leitsatz (redaktionell)

Unterläßt es der Arbeitnehmer, gegen den seiner Ansicht unrichtigen Bewilligungsbescheid über Leistungen vom Arbeitsamt vorzugehen, so kann er nicht Schadensersatz vom Arbeitgeber wegen der seiner Meinung nach gegebenen unrichtigen Ausfüllung der AFG-Bescheinigung verlangen, weil ein überwiegendes Mitverschulden diesem Anspruch entgegensteht.

 

Orientierungssatz

1. Ansprüche auf Berichtigung einer Arbeitsbescheinigung sind sozialversicherungsrechtlicher Art und daher vor der Sozialgerichtsbarkeit zu verfolgen.

2. Berufung eingelegt beim LArbG München, 6 Sa 574/89.

 

Normenkette

AFG § 133 Abs. 1

 

Fundstellen

BB 1989, 2192-2192 (L1)

Bibliothek, BAG (T)

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