Wettbewerbsbeschränkung

Kartellrecht für Krankenkassen kommt (noch) nicht


Wettbewerbsbeschränkung: Kartellrecht für Krankenkassen kommt (no

Der Bundesrat hat am 23.11.2012 das vom Bundestag bereits verabschiedete Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen gestoppt.

Die Länderkammer hat entschieden, den Vermittlungsausschuss anzurufen. Es sollen dort noch Änderungen an verschiedenen Punkten durchgesetzt werden.

Kein Kartellrecht für Krankenkassen

Zu den kritischen Punkten zählt die vorgesehene Ausweitung des Kartellrechts auf Krankenkassen. Der Bundesrat will verdeutlichen, dass Krankenkassen keine Unternehmen im Sinne des Kartellrechts sind. Ihr Verhalten sei weiterhin nach sozialversicherungsrechtlichen Maßstäben und allein durch die zuständigen Rechtsaufsichtsbehörden zu beurteilen.

Es wird befürchtet, dass bei einer Abweichung von den bisherigen Regeln die Versorgungsqualität der Patienten beeinträchtigt werde. Dies drohe, wenn die Kassen dem europäischen Wettbewerbsrecht unterstellt werden.

dpa

Schlagworte zum Thema:  Kartellrecht , Wettbewerbsverbot
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