Kartellrecht für Krankenkassen kommt (noch) nicht
Die Länderkammer hat entschieden, den Vermittlungsausschuss anzurufen. Es sollen dort noch Änderungen an verschiedenen Punkten durchgesetzt werden.
Kein Kartellrecht für Krankenkassen
Zu den kritischen Punkten zählt die vorgesehene Ausweitung des Kartellrechts auf Krankenkassen. Der Bundesrat will verdeutlichen, dass Krankenkassen keine Unternehmen im Sinne des Kartellrechts sind. Ihr Verhalten sei weiterhin nach sozialversicherungsrechtlichen Maßstäben und allein durch die zuständigen Rechtsaufsichtsbehörden zu beurteilen.
Es wird befürchtet, dass bei einer Abweichung von den bisherigen Regeln die Versorgungsqualität der Patienten beeinträchtigt werde. Dies drohe, wenn die Kassen dem europäischen Wettbewerbsrecht unterstellt werden.
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