Gesetz zur Neuregelung der Organspende tritt in Kraft
Mit dem Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes (TPG) werden Vorgaben der EU umgesetzt, die einheitliche und klare gesetzlich festgelegte Standards für die Qualität und Sicherheit der Organtransplantation herstellen. Daneben geht es vor allem um verbesserte Abläufe und Strukturen in den Krankenhäusern. Entnahmekrankenhäuser werden verpflichtet, Transplantationsbeauftragte zu bestellen, die den Gesamtprozess der Organspende koordinieren.
Transparentes Controlling
Mit dem Änderungsgesetz zum TPG werden die bereits bestehenden Kontrollmechanismen weiter verbessert und transparenter gestaltet. Transplantationszentren und Entnahmekrankenhäuser müssen der Prüfungskommission Unterlagen über getroffene Vermittlungsentscheidungen zur Verfügung zu stellen und erforderliche Auskünfte zu erteilen. Die Prüfungskommission bei der Bundesärztekammer muss Erkenntnisse über Verstöße gegen das TPG an die zuständige Länderbehörden weiterleiten.
Absicherung der Lebensspender
Zudem regelt und verbessert das TPG-Änderungsgesetz die Absicherung von Lebendspendern. Künftig hat jeder Lebendspender einen Anspruch auf Krankenbehandlung, Vor- und Nachbetreuung, Rehabilitation, Fahrtkosten und Krankengeld gegen die Krankenkasse des Organempfängers. Bei Lebendorganspenden an privat Krankenversicherte sichert das private Versicherungsunternehmen des Organempfängers den Spender ab.
Auch hat der Lebendspender künftig bei Arbeitsunfähigkeit Anspruch auf Entgeltfortzahlung nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz. Der Arbeitgeber erhält die Kosten von der Krankenkasse bzw. dem privaten Krankenversicherungsunternehmen des Organempfängers erstattet.
Folgeschäden sind abgesichert
Im Interesse der Spender wurde im TPG die versicherungsrechtliche Absicherung klar und unzweideutige abgegrenzt. Der Unfallversicherungsschutz gilt für alle Gesundheitsschäden im Zusammenhang mit einer Organspende, die über eine regelmäßig entstehende Beeinträchtigung hinausgehen und mit der Spende im ursächlichen Zusammenhang stehen. Der zeitliche Abstand zwischen Spende und Gesundheitsschaden ist irrelevant. Das bedeutet, dass beispielsweise nach der Spende einer Niere ein späteres Versagen der verbleibenden Niere als Versicherungsfall gilt und sämtliche Ansprüche auf Rehabilitation und Entschädigung gegen den Unfallversicherungsträger bestehen.
Altfallregelung geschaffen
Der erweiterte Unfallversicherungsschutz wird für die Zukunft auch auf Gesundheitsschäden erstreckt, die bei den Spendern nach der Einführung des Transplantationsgesetzes im Jahre 1997 und noch vor 1.8.2012 eingetreten sind. Alle Spender haben künftig grundsätzlich Anspruch auf gleiche Leistungen, auch wenn die Gesundheitsschäden bereits in der Vergangenheit entstanden sind.
Die Entscheidungslösung
Durch das Gesetz zur Regelung der Entscheidungslösung im TPG werden alle Bürger regelmäßig angesprochen, sich mit der Frage der eigenen Spendebereitschaft ernsthaft zu befassen und ggf. eine Erklärung zu dokumentieren. Krankenkassen und private Krankenversicherungsunternehmen müssen ihren Versicherten, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, die Informationen zur Organspende und einen Organspendeausweis bis Oktober 2013 übersenden und fachlich qualifizierte Ansprechpartner benennen. Dies wird alle 2 Jahre wiederholt.
In Zukunft soll auch die elektronische Gesundheitskarte (eGK) zur Speicherung von Angaben zur Organspendebereitschaft genutzt werden können. Die eGK ermöglicht rechtlich und technisch einen sehr hohen Schutz der sensiblen Daten. Die Speicherung der Angaben ist für die Versicherten freiwillig.
-
Wie wirkt sich Krankengeld auf die Rente aus?
1.043
-
Urlaub während Krankschreibung: Was ist zu beachten?
982
-
Einmalzahlungen und ihre Wirkung auf das Krankengeld
334
-
Neue Arbeitsverhältnisse
266
-
Entgeltfortzahlung und Krankengeld - unterschiedliche Berechnungen beachten
234
-
Die rechtmäßige Aufforderung durch die Krankenkasse
231
-
Erste Fragen zur neuen AU-Bescheinigung
204
-
Widerspruch gegen die Aufforderung der Krankenkasse zur Reha
182
-
MDK Untersuchung der Arbeitsunfähigkeit
147
-
Krankengeld können nicht nur Arbeitnehmer beanspruchen
144
-
Pflegeneuordnungsgesetz: Die wichtigsten Änderungen im Überblick
26.06.2026
-
Aktuelle Finanzentwicklung der GKV 2026
25.06.2026
-
Kein Entzug der eGK bei ruhenden Leistungsansprüchen
24.06.2026
-
Rentenerhöhung 2026 vom Bundesrat bewilligt
15.06.2026
-
Apothekenreform passiert den Bundesrat
15.06.2026
-
Bundesrat kritisiert Gesetz zur Stabilisierung der GKV-Beitragssätze
12.06.2026
-
Heilmittel-Report 2026: Steigende Kosten bei unbekannter Qualität
11.06.2026
-
Gutachten zur Rechtmäßigkeit der Finanzierung der Gesundheitsversorgung von Bürgergeldempfängern
08.06.2026
-
Finanzierung ambulanter Operationen für Kinder und Jugendliche gesichert
04.06.2026
-
Kinderkrankengeld: Mütter tragen weiterhin Hauptlast bei Betreuung
01.06.2026