Telemedizin in der zahnärztlichen Versorgung

Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und der GKV-Spitzenverband haben sich darauf geeinigt, Videosprechstunden, Videofallkonferenzen, Telekonsilien sowie einen Technikzuschlag in den Bewertungsmaßstab für zahnärztliche Leistungen (BEMA) aufzunehmen.

Um das Potential der Telemedizin künftig noch stärker zu nutzen, können Zahnärztinnen und Zahnärzte ab Oktober neue Leistungen in der vertragszahnärztlichen Versorgung erbringen. Darauf haben sich Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und der GKV-Spitzenverband im Bewertungsausschuss geeinigt. 

Martin Hendges, stellv. Vorsitzender des Vorstands der KZBV: „Digitale Lösungen und Anwendungen werden für Zahnarztpraxen und Patienten im Behandlungsalltag zunehmend wichtiger. Insbesondere die Videosprechstunde ist ein sehr hilfreiches Instrument. Mit dieser Leistung können bei Pflegebedürftigen und Menschen mit Beeinträchtigung zum Beispiel im Vorfeld eines Zahnarzttermins Symptome abgeklärt und die aufsuchende Versorgung besser organisiert werden. Weitere mögliche Szenarien wären in der Nachkontrolle einer umfangreicheren Behandlung sowie in der Erörterung anstehender prothetischer Planungen zu sehen. Ebenso sind Videofallkonferenzen mit dem Pflegepersonal und gegebenenfalls videogestützte Telekonsilien arztgruppenübergreifend sinnvoll. Diese technischen Möglichkeiten sind sehr effizient und bringen viele Vorteile für alle Beteiligten, also Zahnärzte, Pflegeeinrichtungen, Patienten und Kostenträger - besonders in Zeiten der andauernden Pandemie. Flankierende Vereinbarungen mit dem GKV-Spitzenverband zu technischen Voraussetzungen schaffen für Praxen und Versicherte zudem die nötige Sicherheit, was die Verwendung und Übertragung hochsensibler Gesundheitsdaten angeht.“

Durch den Beschluss des Bewertungsausschusses können Videosprechstunden mit Patientinnen und Patienten sowie Videofallkonferenzen mit Pflegepersonal künftig bei Versicherten abgerechnet werden, die einem Pflegegrad zugeordnet sind oder Eingliederungshilfe erhalten. Damit sind auch für Versicherte, bei denen zahnärztliche Leistungen im Rahmen eines Kooperationsvertrages erbracht werden, diese Leistungen ab Oktober Bestandteil des GKV-Leistungskataloges. Telekonsilien hingegen sind dann bezogen auf alle Versicherten abrechenbar.

Stefanie Stoff-Ahnis, Vorstand beim GKV-Spitzenverband: „Ab Oktober kann für Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderung der Erstkontakt zum Zahnarzt per Video erfolgen. Eine große Hilfe, denn für diese Personengruppen bedeutet ein Praxisbesuch häufig auch einen großen organisatorischen Aufwand. Nun kann die Behandlung per Videoübertragung geplant und vorbereitet werden. Dank Videotechnik wird es nun viel einfacher, zahnärztlichen Kontakt zu bekommen, wenn es darauf ankommt. Beratende Videofallkonferenzen entlasten zudem Betreuende, Pflege- sowie das zahnmedizinische Personal. Gut ist, dass in den letzten Jahren insbesondere die Pflegebedürftigen und Menschen mit Beeinträchtigungen als vulnerable Personengruppe immer stärker in den Fokus gerückt sind. Wir alle - Gesetzgeber, KZBV und GKV-Spitzenverband - arbeiten daran, die Voraussetzungen für eine gute zahnärztliche Versorgung weiter zu verbessern. So wurden in den vergangenen Jahren für diese Versichertengruppe Zuschläge für Hausbesuche und in Pflegeheimen und zusätzliche Präventionsleistungen eingeführt, um schlimmere Zahnerkrankungen zu verhüten oder rechtzeitig zu erkennen.“

Definierte Standards garantieren Sicherheit

Videosprechstunden und Videofallkonferenzen in der vertragszahnärztlichen Versorgung unterliegen definierten Standards. KZBV und GKV-Spitzenverband haben dazu in einer Vereinbarung Einzelheiten hinsichtlich Qualität und Sicherheit sowie Anforderungen an die technische Umsetzung von Videosprechstunden und die apparative Ausstattung festgelegt. Daneben sind auch Bestimmungen zu Datenschutz und Datensicherheit sowie Voraussetzungen an Videodienstanbieter geschaffen worden. Die Anbieter haben auf dieser Grundlage die Möglichkeit - soweit sie die vorgegebenen Anforderungen der Vereinbarung erfüllen und entsprechende Nachweise erbringen - Videodienstleistungen in die vertragszahnärztliche Versorgung zu bringen. Im Hinblick auf die Kosten, die Praxen im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme eines zertifizierten Videodienstleisters entstehen, ist ein pauschaler Technikzuschlag vorgesehen, der im Zusammenhang mit Videosprechstunden, Videofallkonferenzen und Telekonsilien abgerechnet werden kann. Eine fortlaufend aktualisierte Übersicht, welche Unternehmen Videodienstleistungen in der vertragszahnärztlichen Versorgung anbieten, kann auf den Websiten des GKV-Spitzenverbandes und der KZBV abgerufen werden.
 

Pressemitteilung GKV-Spitzenverband, KZBV
Schlagworte zum Thema:  Telemedizin, Zahnärztliche Behandlung, Zahnarzt