Telemedizin

Frau mit Baby auf dem Arm
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Rechtsprechung

Telemedizin im Ausland auf Kassenkosten bleibt die Ausnahme

Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat entschieden, dass die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten für eine telemedizinische Beurteilung durch brasilianische Ärzte nicht übernehmen muss. Ein Anspruch auf Auslandsbehandlung besteht nach § 18 SGB V nur, wenn eine Behandlung nachweislich ausschließlich außerhalb der EU oder des EWR möglich ist. Das Gericht sah diese Voraussetzung als nicht erfüllt an, da Lepra in deutschen tropenmedizinischen Instituten behandelbar ist.