Neue Pflegebewertung ab 1.1.2016
Karl-Josef Laumann (CDU) , Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung,
legte am 1.4.2015 seine Eckpunkte für eine Reform der Prüfung, Bewertung und Veröffentlichung der Qualität von Pflegeeinrichtungen vor. Er will vom kommenden Jahr an die Notengebung aussetzen und vorübergehend durch eine Kurzzusammenfassung des Prüfberichts des Medizinischen Dienstes der gesetzlichen Krankenversicherung ersetzen. Ein Pflegequalitätsausschuss soll dann bis Ende 2017 ein neues Qualitätsprüfungs- und Veröffentlichungssystem auf die Beine stellen. Hier will Laumann auch Verbände der Pflegebedürftigen gleich- und stimmberechtigte einbinden.
Laumanns Vorschläge genau prüfen
Der Pflegebevollmächtigte lässt sich also Zeit, um den Pflege-TÜV zu reformieren. Das bietet Platz für viel Gezerre der Beteiligten. Bei der Veröffentlichung der Eckpunkte bekam Laumann schon mal einen Vorgeschmack. Laumanns Parteifreund Jens Spahn mokierte sich: «Schade, dass die Presse vor dem Parlament informiert wird.» Laumanns Vorschläge schaue man sich genau an. «Da gibt es sicher keinen Automatismus», erklärte der CDU-Gesundheitspolitiker mit einem Unterton, den man auch als leise Drohung verstehen könnte.
Spahn: Keine neuen Gremien und Institute
Und dann fügte Spahn noch hinzu: «Die Einrichtung immer neuer Gremien und Institute der Selbstverwaltung braucht es aus meiner Sicht nicht. Politik sollte einfach öfter wieder selbst entscheiden.» Will wohl sagen, die Selbstverwaltung habe die Qualitätsprüfung bisher nicht richtig auf die Reihe bekommen. Das mag wohl auch daran liegen, dass die Pflegeversicherung bis heute kein Spitzengremium von der Art des GKV-Spitzenverbandes hat, das effektivere Entscheidungsstrukturen biete.
Das sehen die Vertreter der Selbstverwaltung freilich anders. Gernot Kiefer, Vorstand des GKV-Spitzenverbandes, bekräftigte den Anspruch seines Verbandes auf Richtlinienkompetenz. Das bedeutet: Der GKV-Spitzenverband als Kostenträger solle das Recht bekommen, Richtlinien zu erlassen - mit Zustimmung des Bundesgesundheitsministeriums.
Wettbewerb unter den Trägern
Von mehr Transparenz erhofft sich die Bundesregierung nicht nur eine bessere Unterstützung für Pflegebedürftige und Angehörige, sondern auch mehr Wettbewerb unter den Trägern von Pflegeheimen und ambulanten Pflegediensten. Die Menschen würden quasi mit den Füßen abstimmen können, wer gut und wer schlecht ist. Hier gilt es, angesichts der Herausforderungen, die auf eine alternde Gesellschaft in diesem Bereich zukommen, «für attraktivere Arbeitsbedingungen in der Pflege zu sorgen», sagen Laumann wie Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU). Sie fordern eine angemessene Personalausstattung und faire Bezahlung in den Pflegeberufen.
Keine Federführung durch Leistungserbringer
GKV-Vorstand Kiefer hatte schon früher den Leistungserbringern vorgeworfen, eine Reform des Pflege-TÜVs zu blockieren. Nicht nur der GKV-Spitzenverband will jetzt die Träger weitgehend aus der Reform heraushalten. Der Vorsitzende der Stiftung Zentrum für Qualität in der Pflege (ZQP), Ralf Suhr, sagte: «Die Federführung eines solchen Prozesses sollte nicht bei den Leistungserbringern oder -trägern im Pflegesystem liegen.»
-
Wie wirkt sich Krankengeld auf die Rente aus?
1.170
-
Urlaub während Krankschreibung: Was ist zu beachten?
1.108
-
Neue Arbeitsverhältnisse
334
-
Einmalzahlungen und ihre Wirkung auf das Krankengeld
322
-
Die rechtmäßige Aufforderung durch die Krankenkasse
290
-
Entgeltfortzahlung und Krankengeld - unterschiedliche Berechnungen beachten
282
-
Erste Fragen zur neuen AU-Bescheinigung
186
-
Widerspruch gegen die Aufforderung der Krankenkasse zur Reha
182
-
MDK Untersuchung der Arbeitsunfähigkeit
164
-
Entgeltfortzahlung statt Kinderkrankengeld für Azubis
158
-
Finanzierung ambulanter Operationen für Kinder und Jugendliche gesichert
04.06.2026
-
Kinderkrankengeld: Mütter tragen weiterhin Hauptlast bei Betreuung
01.06.2026
-
Kabinett erkennt Parkinson durch Pestizide als Berufskrankheit an
28.05.2026
-
Gesundheitsatlas verzeichnet deutlichen Rückgang bei Herzinfarkten
27.05.2026
-
Beratung durch die Krankenkassen auch ohne Einwilligung der Versicherten
26.05.2026
-
Apotheken bekommen mehr Kompetenzen
26.05.2026
-
So profitieren pflegende Angehörige von der Rentenversicherung
22.05.2026
-
Urteile zur gesetzlichen Unfallversicherung im Überblick
18.05.2026
-
Kein Unfallversicherungsschutz bei Firmenfußball-Cup
18.05.2026
-
Hohe Belastung bei pflegenden Angehörigen durch Beruf und Pflege
15.05.2026